Entwicklungszusammenarbeit. Fünf Jahre nach der 1999 in Köln anlässlich des G7-Gipfels beschlossenen Einführung der erweiterten Entschuldungsinitiative (HIPC) hat die Regierung am 11. Februar im Fachausschuss die Vorgaben für eine Entschuldung für Entwicklungsländer in einem Sachstandsbericht dargelegt. Der Prozess sei komplex. Probleme zeigten sich oft bei den Details. Laut Regierung wird eine Entschuldung nur gewährt, wenn das Entwicklungsland eine umfassende Strategie zur Armutsbekämpfung vorgelegt hat und deren Umsetzung über einen Mindestzeitraum nachweisen kann. Die Qualität der in den Entwicklungsländern vorgenommenen Maßnahmen solle Vorrang haben vor der Geschwindigkeit des Entschuldungsprozesses. Anders als in früheren Zeiten sei die Rolle der jeweiligen Parlamente bedeutend. Entsprechend werde geprüft, inwieweit sich die Verpflichtung einzelner Länder zur Armutsbekämpfung auch in einem auf die Armutsbekämpfung ausgerichteten Staatshaushalt und einer Umschichtung des Verteidigungsetats niederschlage. Ein Erlassen von Schulden ohne Konditionen, wie das früher auch von Teilen der Bündnisgrünen gefordert worden sei, soll es danach nicht mehr geben.
In der Regel seien die Schwierigkeiten im Entschuldungsprozess in einer Gemengelage aus internen und externen Schwierigkeiten zu suchen, die sich gegenseitig bedingen. Verschlechterung der Wirtschaftslage, externe Schocks, aber auch schwache Regierungsstrukturen und daraus folgende fiskalische Schwierigkeiten seien die Folgen. Die internationale Gemeinschaft habe versucht, mögliche Verzögerungen und langandauernde Währungsfonds und Programmunterbrechungen zu vermeiden. Dabei habe die Regierung die Frage vermeidbarer Verzögerungen wiederholt eingebracht, um zu verhindern, dass die betroffenen Länder mehrfach bestraft würden und der Entschuldungsprozess sich dadurch weiter verzögere. wol