Auswärtiges. "Nur mit einem Parlament, das den positiven Willen der Bevölkerung unverfälscht repräsentiert, kann Iran die schwierigen Herausforderungen meistern, die vor ihm liegen." Dies hat der Bundestag am 12. Februar einstimmig beschlossen. Alle vier Fraktionen hatten dazu einen Antrag ( 15/2481) eingebracht. Neben dem allgemeinen und gleichen aktiven Wahlrecht sei dafür eine passives Wahlrecht erforderlich, das die ungehinderte Möglichkeit gewährleistet, sich um einen Parlamentssitz bewerben zu können. "Mit großer Sorge" verfolge der Bundestag, so heißt es in den Beschluss weiter, dass über 3.000 Bewerberinnen und Bewerber, darunter sogar rund 90, die dem gegenwärtigen Parlament angehören, zu einer Kandidatur bei der Parlamentwahl nicht zugelassen würden. Der Bundestag erwartet von iranischen Autoritäten, dass sie diese Entscheidung korrigieren und alle Kandidaten zur Wahl zulassen. bob