Wirtschaft und Arbeit. Der Ausschuss für Wirtschaft und Arbeit hat am 11. Februar einen Gesetzentwurf der Bundesregierung über den Arbeitsmarktzugang im Rahmen der EU-Erweiterung ( 15/2378) anberaten. Darin macht die Regierung von der vertraglich vorgesehenen Möglichkeit Gebrauch, die Arbeitnehmerfreizügigkeit aufzuschieben. Abhängig von der Entwicklung am Arbeitsmarkt soll nach zwei Jahren darüber entschieden werden, ob die Genehmigungspflicht verlängert wird. Eine weitere Überprüfung sei nach fünf Jahren vorgesehen.
Arbeitnehmer aus Mittel-, Ost- und Südeuropa sollen allerdings bei der Neuzulassung der Beschäftigung Vorrang vor Arbeitskräften aus Nicht-EU-Staaten bekommen. Seit Anfang der 90er-Jahre sei Deutschland Hauptzielland für Arbeitnehmer aus Mittel-, Ost- und Südeuropa. Die mit den Beitrittsstaaten vereinbarte Einschränkung der Arbeitnehmerfreizügigkeit für maximal sieben Jahre sei wegen der hohen Lohndifferenzen erforderlich.
Die Koalitionsfraktionen legten darüber hinaus Änderungsanträge zu dem Gesetzentwurf vor. Unter anderem ist vorgesehen, dass Lehrlingen nach Abschluss ihres Ausbildungsverhältnisses der Einstieg in die Beschäftigung erleichtert wird. Unternehmen, die von Umstrukturierungen betroffen sind, sollen ihre Ausbildungskapazitäten nicht allein aufgrund fehlender Übernahmemöglichkeiten reduzieren müssen. Unternehmen sollen unterstützt werden können, wenn sie sich für das berufliche Weiterkommen ihrer Auszubildenden besonders engagieren.
Die Unionsfraktion signalisierte Zustimmung zu dem Gesetzentwurf. Die FDP erklärte, sie enthalte sich bei den Änderungsanträgen. Die Fraktion sprach sich darüber hinaus für ein branchenspezifisches Vorgehen bei der Arbeitnehmerfreizügigkeit aus. Die Bündnisgrünen nannten die zunächst vorgesehenen zwei Jahre einen "guten Zeitraum" in diesem schwierigen Prozess. vom