Verbraucherschutz. Sozialdemokraten und Bündnisgrüne haben einen Gesetzentwurf ( 15/2397) zur "Durchführung von EU-Verordnungen auf dem Gebiet der Gentechnik und zur Änderung der Neuartige Lebensmittel- und Lebensmittelzutaten-Verordnung" vorgelegt. Der Bundestg hat ihn am 13. Februar zur Beratung an den Verbraucherschutzausschuss überwiesen.
Die drei Verordnungen betreffen die Zulassung von gentechnisch veränderten Lebens- und Futtermitteln, die Rückverfolgbarkeit und Kennzeichnung von gentechnisch veränderten Organismen und hieraus hergestellten Lebens- und Futtermitteln sowie den grenzüberschreitenden Transport gentechnisch veränderter Organismen. Die EU-Staaten werden verpflichtet, die zuständigen Behörden zu bestimmen und Sanktionen für Verstöße festzulegen.
Dem Entwurf zufolge soll das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit für das Zulassungsverfahren für gentechnisch veränderte Lebens- und Futtermittel sowie für den Informationsaustausch bei grenzüberschreitenden Verbringungen zuständig sein. Als Aufgaben des Bundesamtes werden die Entgegennahme, Bearbeitung und Weiterleitung von Anträgen auf Zulassung und die Abgabe von Stellungnahmen (Sicherheitsbewertung, Prüfung und Bewertung) im Rahmen des Zulassungsverfahrens von gentechnisch veränderten Lebens- und Futtermitteln sowie die Zusammenarbeit mit der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit genannt.
Bei Zulassungsverfahren für gentechnisch veränderte Lebens- und Futtermittel ist zudem die Beteiligung weiterer Behörden vorgesehen. Dabei handelt es sich dem Entwurf zufolge um das Robert-Koch-Institut, das Bundesinstitut für Risikobewertung, das Bundesamt für Naturschutz, die Biologische Bundesanstalt für Land- und Forstwirtschaft und die Bundesforschungsanstalt für Viruskrankheiten der Tiere.
Darüber hinaus ist beabsichtigt, durch den Gesetzentwurf einige Bestimmungen der "Neuartige Lebensmittel- und Lebensmittelzutaten-Verordnung" aufzuheben. pot