Verbraucherschutz. Die Bundesregierung sieht Potenziale für eine Neuordnung beziehungsweise Vereinfachung des Saatgutsrechtes sowohl auf nationaler als auch auf europäischer Ebene. Dies geht aus ihrem Bericht über die Überprüfung des Saatgutrechtes hervor, den sie als Unterrichtung ( 15/2381) vorgelegt hat.
Für die Ausschöpfung dieses Potenzials sei ein Abstimmungsprozess notwendig, der auf nationaler Ebene eher zu Ergebnissen führen könne als auf europäischer, wo erst die Unterstützung anderer Mitgliedstaaten für gemeinschaftliche Lösungsvorschläge gewonnen werden müsste. In Anbetracht der komplexen Verflechtung des nationalen Rechts mit europäischen und internationalen Normen schlägt die Regierung vor, das Saatgutrecht in einem mehrstufigen Verfahren auf das notwendige, ökonomisch sinnvolle Maß zurückzuführen.
Als kurz- und mittelfristige Maßnahmen auf nationaler Ebene empfiehlt die Regierung eine Reihe von Vereinfachungen. So sollten die Normen für die Anforderungen an den Feldbestand und die Beschaffenheit des Saatguts herabgesetzt, der Umfang vorgeschriebener Nachprüfungen des in den Verkehr gebrachten Saatguts verringert und die Zahl der Arten im Artenverzeichnis zum Saatgutverkehrsgesetz reduziert werden.
Als längerfristig umzusetzende Maßnahme regt die Regierung an, eine zentrale nationale Anerkennungsstelle für Saatgut zum Abbau von Wettbewerbsnachteilen für die Saatgutwirtschaft und zur Effizienzsteigerung und Vereinfachung des Verwaltungshandelns zu schaffen. Auch auf EU-Ebene sollten laut Bericht Initiativen zur Überarbeitung und Vereinfachung des bestehenden Regelwerks ergriffen werden. Hierzu zählten unter anderem eine Überprüfung der Artenverzeichnisse in den EG-Richtlinien und der Verzicht auf eine Prüfung der Beschaffenheit von Saatgut. Außerdem sollte entweder eine Zentralisierung der Sortenzulassung auf EU-Ebene oder ein völliger Verzicht auf ein Sortenzulassungssystem erwogen werden. pot