Verkehr und Bauwesen. Die CDU/CSU-Fraktion fordert die Bundesregierung in einem Antrag ( 15/2337) auf, einen Gesetzentwurf zur Schaffung einer nationalen Küstenwache in eigenständiger Form mit allen Zuständigkeiten zur Gefahrenerforschung- und -abwehr auf See vorzulegen. Die örtliche Zuständigkeit der neu zu errichtenden Körperschaft solle sich auf alle deutschen Hoheitsgewässer erstrecken, einschließlich des bisher im Zuständigkeitsbereich der Länder liegenden Küstenmeers.
Die sachliche Zuständigkeit solle sich auf die Erforschung und Abwehr aller Gefahren auf See, insbesondere auf Gefahren für die Sicherheit und Leichtigkeit des Schiffsverkehrs, auf externe Gefahren für den Seeverkehr und die Umwelt, auf die Überwachung und Abwehr von Terror, den polizeilichen Grenzschutz, die Überwachung des Fischfangs sowie die Ein- und Ausfuhr von Waren erstrecken. Für terroristische Angriffe auf See, zu deren Abwehr die Mittel der Küstenwache nicht ausreichen, bedarf es nach Auffassung der Union zudem einer Einsatzmöglichkeit der Bundesmarine. Solch ein Einsatz der Marine zur Terrorabwehr, der nach geltender Rechtslage nicht möglich sei, müsse im Rahmen einer noch vorzulegenden Gesamtverteidigungskonzeption auf eine gesicherte Rechtsgrundlage gestellt werden.
Die CDU/CSU begründet ihre Initiative damit, dass das bisherige Nebeneinander von auf vier Bundesministerien verteilten Zuständigkeiten zwar zu einer Verantwortungsteilung, nicht aber zu einer Führungskonzentration geführt habe. Dabei liege die Zuständigkeit für die BGS-Boote beim Bundesinnenministerium, für die Zoll-Boote beim Bundesfinanzministerium und für die Fischereischutzboote beim Bundesverbraucherschutzministerium; zudem gebe es Boote unter der Obhut des Bundesverkehrsministeriums und der Wasserschifffahrtsdirektion. Eine ähnliche Zersplitterung existiere auch noch einmal bei den im Zuständigkeitsbereich der Länder liegenden Küstengewässern. Auch die Schaffung des Havariekommandos habe hier bisher keine wesentliche Verbesserung gebracht. Die Vorteile einer nationalen Küstenwache bestünden unter anderem darin, dass im Notfall Verantwortung und Führung in einer Hand lägen und die hochsensiblen und einzigartigen Ökosysteme in Nord- und Ostsee effektiver geschützt werden könnten. Notwendig sei eine nationale Küstenwache auch vor dem Hintergrund der von der EU beabsichtigten Schaffung einer europäischen Küstenwache. Hierzu sei die Einrichtung einer zentralen nationalen Anlaufstelle erforderlich. Der Bundestag hat den Antrag am 13. Februar zur Beratung an den Verkehrsausschuss überwiesen. pot