Verkehr und Bauwesen. Die politischen Rahmenbedingungen müssen so verändert werden, dass die Standortkosten der Beteiligten im Luftverkehr für Deutschland bis zum Ende des Jahres 2004 um 20 Prozent sinken. Dies forderte Wolfgang Mayrhuber, Vorstandsvorsitzender der Deutschen Lufthansa AG, am 11. Februar bei einem Expertengespräch mit Vertretern des Luftverkehrswesens im Verkehrsausschuss. Auch um dieses Ziel zu erreichen sei im Juli 2003 die Initiative "Luftverkehr für Deutschland" von den vier großen Akteuren im Luftverkehrssystem der Bundesrepublik (Airlines, Flughäfen, Flugsicherung und Luftfahrtindustrie) und dem Bundesverkehrsministerium ins Leben gerufen worden.
Die Standortkostenreduzierung sei notwendig, um die Wettbewerbsfähigkeit des Luftverkehrsstandortes Deutschland sicherzustellen und zu verbessern und neue Arbeitsplätze zu schaffen, erklärte Mayrhuber weiter. Weitere wichtige Forderungen seien der Bürokratieabbau bei Genehmigungsverfahren für den Flughafenausbau und eine Reformpolitik für Wachstum und Innovation.
Auch nach Ansicht von Wilhelm Bender, Vorstandsvorsitzender der Fraport AG, sind die Anforderungen bei den Genehmigungsverfahren für den Flughafenausbau wegen ihrer großen Komplexität und der bestehenden Rechtsunsicherheit "kaum noch zu händeln". Er wies ferner darauf hin, dass mit dem Bau einer Wartungshalle für den Airbus 380 und dem geplanten Ausbau des Frankfurter Flughafens 10.000 neue Arbeitsplätze ohne staatliche Hilfen entstehen würden.
Bernd Nierobisch, Hauptgeschäftsführer der Arbeitsgemeinschaft Deutscher Verkehrsflughäfen, warnte davor, bei der geplanten Novellierung des Fluglärmgesetzes die Flughäfen mit weiteren zusätzlichen hohen Kosten zu belasten. Man begrüße grundsätzlich die Novellierung und trete für einen besseren Lärmschutz der Flughafenanrainer ein, doch dürfe dabei "das Kind nicht mit dem Bade ausgeschüttet werden". Darüber hinaus mahnte er im Zusammenhang mit dem in erster Lesung im Bundestag bereits beratenen Luftsicherheitsgesetz an, dass nicht zusätzliche Aufgaben für die öffentliche Sicherheit, für die der Staat eigentlich zuständig sei, auf die Flughäfen übergewälzt werden.
Für Michael Kerkloh von der Flughafen München GmbH kann die Kostenträgerschaft für zusätzliche Sicherheitsmaßnahmen bei der Gepäck- und der Personalkontrolle beim Zutritt zu sensiblen Teilen des Sicherheitsbereiches so nicht hingenommen werden.
Detlef Winter von der Arbeitsgemeinschaft Deutscher Luftfahrt-Unternehmen begrüßte die kürzlich ergangene Entscheidung der EU-Kommission, wonach ein Billigflieger wegen nicht transparenter Sonderabsprachen mit dem Regionalflughafen Charleroi erhaltene Beihilfen zurückzahlen muss. Solche Subventionen seien "unerwünscht", erklärte er und forderte die deutschen Regionalflughäfen auf, ihre bestehenden Verträge auf solche Sonderabsprachen zu untersuchen.
Dieter Kaden von der Deutschen Flugsicherung GmbH forderte eine Neuausrichtung des Gebührensystems, um Leistungen zu marktgerechteren Preisen anbieten zu können. Insbesondere müsse das gegenwärtige "Infrastrukturdilemma" angegangen werden. Dieses bestehe darin, dass den Nutzern an deutschen Flughäfen gegenwärtig ein Einheitspreis unabhängig vom jeweiligen Aufwand berechnet werden müsse. Auf diese Weise finanzierten die großen Flughäfen den verlangten Aufwand für die Bereitstellung der Infrastruktur an den weniger frequentierten Flughäfen mit. Kaden begrüßte darüber hinaus, dass sich der Ausschuss auch noch mit einem fraktionsübergreifenden Antrag zur Deutschen Flugsicherung beschäftigen werde, von dem man sich erhoffe, dass die "schwebenden" in ordentliche Beteiligungen umgewandelt werden können.
Im Anschluss an das Expertengespräch billigte der Ausschuss den von allen Fraktionen getragenen Antrag ( 15/2393), in dem die Regierung aufgefordert wird, ein neues Flugsicherungsgebührensystem zu erarbeiten, das die Deutsche Flugsicherung GmbH (DFS) künftig in die Lage versetzt, eine angemessene Eigenkapitalquote unabhängig von externen Einflüssen zu erreichen. Die Möglichkeiten der DFS, durch Gewinne Eigenkapital zu bilden, sei durch das bestehende Flugsicherungssystem, das stark von der jeweiligen Situation des Luftverkehrs abhänge, erschwert. Hinzu komme, dass auch die Möglichkeit, durch Beteiligungen in anderen Geschäftsfeldern außerordentliche Erträge zu erwirtschaften, aufgrund bestehender rechtlicher Bestimmungen sehr eingeschränkt sei, heißt es in dem Antrag. Die Abgeordneten fordern, der Ordnungsrahmen für die DFS solle so weiter entwickelt werden, dass sowohl den Aufgaben der Flugsicherung entsprechende Beteiligungen als auch eine Kapitalprivatisierung ermöglicht würden, um die Effizienz zu steigern und Kosten zu senken. Außerdem solle mit diesem neuen Ordnungsrahmen die Grundlage für weitere Beteiligungen gebildet und die DFS für andere Gesellschafter geöffnet werden. Einen weiteren Antrag der CDU/CSU ( 15/1322) zum gleichen Thema erklärte der Ausschuss für erledigt. pot