Die Regierung führt zur Begründung an, durch das Engagement der internationalen Gemeinschaft in Afghanistan sei es innerhalb von drei Jahren gelungen, die Weichen in Richtung Stabilisierung und Aufbau eines neuen, demokratischen Staatswesens zu stellen. Die Voraussetzungen seien geschaffen worden, dass das Land nicht erneut zu einem sicheren Hafen für internationale Terroristen werde.
Ein "großer Erfolg" sei die Annahme einer neuen afghanischen Verfassung gewesen. Die Sicherheitslage sei trotz der erreichten Fortschritte weiterhin nicht stabil. Der wirtschaftliche Aufbau des Landes und die Verbesserung der sozialen Situation der Bevölkerung stünden erst am Anfang.
Eine vordringliche Aufgabe für die afghanische Regierung sei auch die Zurückdrängung von Drogenanbau und -handel. Afghanistan, so die Regierung, sei angesichts der zu bewältigenden Aufgaben weiterhin auf die Unterstützung der internationalen Gemeinschaft angewiesen. Insbesondere bleibe die sichtbare Präsenz internationaler Sicherheitsunterstützungskräfte weiterhin unerlässlich.
Der Einsatz habe unverändert das Ziel, die vorläufigen Staatsorgane und ihre Nachfolgeinstitution bei der Aufrechterhaltung der Sicherheit so zu unterstützen, dass sowohl die afghanischen Staatsorgane als auch das Personal der Vereinten Nationen (UN) und anderes internationales Zivilpersonal in einem sicheren Umfeld arbeiten können.
Die Überwindung der Folgen von 25 Jahren Krieg und Bürgerkrieg und der Wiederaufbau von zerstörten administrativen, sozialen und wirtschaftlichen Strukturen seien nur in einem längerfristig angelegten Prozess zu erreichen. Die Regierung sei daher bereit, der Bitte der UN zu entsprechen und weiterhin im Rahmen der internationalen Gemeinschaft zum Wiederaufbau des Landes und so zu einer dauerhaften Stabilität in einer kritischen Region der Welt beizutragen. Insgesamt seien bis zu 2.250 Soldaten hierfür vorgesehen. Die FDP fordert die Bundesregierung auf, bezüglich der Mandatsverlängerung für die Beteiligung deutscher Streitkräfte am internationalen Einsatz in Afghanistan dem Bundestag zwei unterschiedliche Anträge vorzulegen. Dadurch solle zwischen der Mission in Kabul und Umgebung einerseits und dem Einsatz in Kundus und Feisabad andererseits ein unterschiedliches Votum möglich sein. Dies ist Inhalt eines Antrages der Fraktion ( 15/3712).
Die Liberalen fordern die Regierung weiter auf, zukünftig alles zu unterlassen, was die Möglichkeit einer Rechtsunsicherheit bei einem Einsatz bewaffneter deutscher Streitkräfte beinhalten könnte, wie bei der Einsatzbildung in Feisabad geschehen. Sie begründen ihren Antrag damit, dass die Regierung ohne die erneute Befassung des Bundestages ein zweites so genanntes Provisional Reconstruction Team (PRT) in Faisabad eingerichtet habe.
Dieses habe am 1. September offiziell seine Arbeit aufgenommen. Es bestünden erhebliche Zweifel, so die Liberalen, ob die Einrichtung eines PRT in Feisabad ebenfalls durch das vom Bundestag vor knapp einem Jahr erteilte Mandat abgedeckt sei. bob