Zustimmung fanden die geplanten Änderungen bei den Spitzenverbänden der Krankenkassen. Sie appellierten jedoch an die politisch Verantwortlichen, sich möglichst schnell auf die Neuregelung beim Zahnersatz zu verständigen, um "unverzüglich" Klarheit über die Art und Weise des Beitragseinzuges herzustellen, heißt es in einer Stellungnahme. Auch die Verbraucherzentrale Bundesverband begrüßte die Rücknahme der gesonderten Finanzierung des Zahnersatzes in der gesetzlichen Krankenversicherung durch eine pauschalierte, einkommensunabhängige Zusatzversicherung. Der nun vorgeschlagene prozentuale Eigenbeitrag von 0,4 Prozent des Beitragssatzes stelle jedoch eine Zusatzbelastung für die Versicherten dar. Da der hälftige Arbeitgeberbeitrag gleichzeitig wegfallen soll, sei zu befürchten, dass eine weitere Verschiebung der paritätischen Finanzierung der GKV in ähnlicher Weise in Zukunft nicht ausgeschlossen ist.
Positiv bewerteten den Gesetzentwurf der Koalition ( 15/3681) die Bundesversicherungsanstalt für Angestellte (BfA) und der Verband Deutscher Rentenversicherungsträger (VDR). Die Rücknahme des Pauschalbeitrags werde die Rentner und Rentnerinnen mit niedrigen Einkünften deutlich niedriger belasten. Auch die Bündelung der Termine für die Erhebung des geplanten Zusatzbeitrags für Zahnersatz mit der Beitragserhöhung für das Krankengeld und der Rentenanpassung auf den 1. Juli 2005 trage zu Verringerung des Verwaltungsaufwandes bei. Problematisch ist allerdings aus der Sicht des VDR, dass der Sonderbeitrag von der Rente abgezogen werden soll. Dies werde von den Rentnern als abermalige Rentenkürzung empfunden. Der Deutsche Gewerkschaftsbund zeigte sich zufrieden mit der Rückkehr zur einkommensabhängigen Zahnersatzversicherung, kritisierte aber gleichzeitig "die Abkehr vom Grundsatz der paritätischen Finanzierung durch Arbeitgeber und Arbeitnehmer". Dies sei nicht akzeptabel.
Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KZBV) kritisierte die Koalitionspläne. Sie führten zum Vertrauensverlust und zur Verunsicherung der Versicherten: "Gerade in einer Zeit allgemein schwindenden Vertrauens in die Verlässlichkeit des Gesetzgebers ist ein derartiges Vorgehen bereits im Grundsatz abzulehnen", heißt es in einer Stellungnahme. Verwaltungsschwierigkeiten bei der Einziehung eines Pauschalbetrages ließ dabei die KZBV nicht gelten. Schließlich habe der Gesetzgeber in der Vergangenheit auch bei seinen zum Teil äußerst kurzfristig in Kraft gesetzten Änderungen von Leistungs- und Abrechnungsverfahren niemals Rücksicht auf die Verwaltungsverfahren im Bereich der GKV und der Leistungserbringer genommen. Die Deutsche Gesellschaft für Versicherte und Patienten bezeichnete die "Reform der Reform" als ein Zeichen der Hilflosigkeit und ein Armutszeichen der Politik, "die sich unfähig gezeigt hat, rechtzeitig eine adäquate Folgeabschätzung ihrer Entschlüsse durchzuführen". Es gebe daher keinen Grund anzunehmen, dass dies bei dem vorliegenden Gesetzentwurf besser gelingen werde. Die Versicherten und Patienten blieben Spielball einer Politik, die allein auf die Beschaffung zusätzlicher Mittel für ein System abziele, ohne dem Reformbedarf des Systems gerecht zu werden. Kritisch beurteilte die Versichertenvertretung etwa den Wegfall der Wahlmöglichkeit zur privaten Krankenversicherung beim Zahnersatz und die geplante Erhöhung des Beitragssatzes ohne die Beteiligung der Arbeitgeber.
Kritik an der Vorlage übte der Verband der privaten Krankenversicherung. Millionen von Bürgern hätten sich darauf eingestellt, ab 2005 den Zahnersatz zusätzlich abzusichern. Rund eine halbe Million Versicherte hätte sich dafür bereits entschieden. Es wäre ein politischer Vertrauensbruch, wenn das Rad jetzt rückwärts gedreht werden würde. Die von der Regierung beabsichtigte Gesetzesänderung gehe massiv zu Lasten der Patienten, bemängelte der Freie Verband Deutscher Zahnärzte: "Sie werden zum alleinigen Zahler für die Zahnersatzabsicherung der GKV, wodurch ihre finanzielle Belastung verdoppelt wird, ohne dass sie dadurch einen weitergehenden Leistungsanspruch erwerben." bes