Recht. Die Fraktionen von SPD und Bündnis 90/Die Grünen haben einen Gesetzentwurf ( 15/3706) eingebracht, der die Möglichkeit, richterliche Verstöße gegen den Anspruch auf rechtliches Gehör - unterhalb der Verfassungsbeschwerde - im fachgerichtlichen Verfahren zu rügen, vervollständigt. Dafür würden die Vorschriften über vorhandene Rechtsbehelfe, soweit erforderlich, ergänzt.
Für die Fälle, in denen Rechtsmittel nicht (mehr) zur Verfügung stehen, wird nach dem Gesetzentwurf die Anhörungsrüge als eigenständiger Rechtsbehelf ausdrücklich im Gesetz verankert. Darüber hinaus werde im Bereich der Arbeitsgerichtsbarkeit - ebenfalls infolge einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) - ein besonderes Rechtsmittel für den Fall verspäteter oder fehlender Begründung des Berufungsurteils geschaffen.
Das Bundesverfassungsgericht hatte am 30. April diesen Jahres entschieden, das Rechtsstaatsprinzip im Verbindung mit dem Grundsatz des rechtlichen Gehörs erfordere die Möglichkeit einer fachgerichtlichen Abhilfe für den Fall, dass ein Gericht mit seinem Urteil "in entscheidungserheblicher Weise" den Anspruch auf rechtliches Gehör verletze.
Mit seiner Entscheidung hat das BVerfG dem Deutschen Bundestag für die gesetzgebende Umsetzung des Beschlusses eine Frist bis zum 31. Dezember 2004 gesetzt. bob