Die gesetzliche Regelung der Organtransplantation habe die notwendige rechtliche Sicherheit und die organisatorischen Rahmenbedingungen für die Organspende und Transplantation in Deutschland geschaffen. Die über Jahre hinweg zentralen Streitfragen, nämlich der Hirntod als sicheres Todeskriterium und die Befugnis zur Einwilligung durch die nächsten Angehörigen mit der erweiterten Zustimmungslösung, wurden dadurch aus der Sicht der Exekutive zufriedenstellend gelöst. Trotz der Erfolge der Medizin in den Anwendungsmöglichkeiten, Überlebensquoten und Lebensqualität der Betroffenen bestehe aber dennoch weiterhin das Problem der sehr begrenzten Verfügbarkeit von Organen für die Transplantation, so die Antwort weiter.
Nach Angaben der Regierung standen am 1. November 2004 insgesamt 11.933 Patientinnen und Patienten aus Deutschland auf den Wartelisten. Darunter befanden sich 9.235 Personen, die auf eine Niere, 1.483 Personen, die auf eine Leber, 586 Personen, die auf ein Herz, und 453 Personen, die auf eine Lunge zur Transplantation warteten. Den gleichen Angaben zufolge wurden 2003 in Deutschland 2.516 Nieren, 855 Leber, 393 Herzen und 212 Lungen transplantiert. Die Zahl der postmortal gespendeten Organe habe 2003 mit 3.496 den bislang höchsten Stand erreicht, der für das vergangene Jahr nach bisherigen Erkenntnissen nicht erreicht werden konnte. Gleiches gilt für die Zahl der transplantierten - postmortal und lebend gespendeten - Organe: Sie habe 2003 mit 4.175 den höchsten Stand erreicht. Im europäischen Vergleich lag Deutschland 2003 mit 13,8 postmortalen Organspenden je Million Einwohner im Mittelfeld, heißt es.
Die Bundesregierung geht in ihrer Antwort davon aus, dass die Spendenbereitschaft entscheidend von der Wahrnehmung der gegebenen Möglichkeiten einer Organspende abhängt. Durch kontinuierliche, umfassende und sachliche Aufklärung der Bevölkerung sowie durch eine verbesserte Zusammenarbeit zwischen den Transplantationszentren und den anderen Krankenhäusern könnten die Möglichkeiten zur postmortalen Organspende besser wahrgenommen werden.
Auch die ideelle Anerkennung einer Organspende könne dazu beitragen, die Organspendenbereitschaft zu erhöhen. Als Beispiel führt die Regierung eine Initiative des bayerischen Ministeriums für Arbeit und Sozialordnung, Familie und Frauen an, das jährlich gemeinsam mit der Deutschen Stiftung Organtransplantation- Regionalorganisation Bayern den bayerischen Organspendenpreis an besonders verdiente Krankenhäuser verleiht. Nach dieser Veranstaltung sei jedes Jahr ein deutlicher Anstieg der Beteiligung der Krankenhäuser an der Organspende zu verzeichnen. Eine ähnliche Initiative sei auch in Thüringen geplant.