Inneres. Der finanziellen Förderung extremistisch beeinflusster Initiativen durch das "Bündnis für Demokratie und Toleranz - gegen Extremismus und Gewalt" gilt eine Große Anfrage der CDU/CSU-Fraktion ( 15/4590). Das von Bundesinnenminister Otto Schily (SPD) und der damaligen Bundesjustizministerin Herta Däubler-Gmelin (SPD) im Mai 2000 gegründete Bündnis soll seit 2001 "in einem bisher nicht bekannten Umfang" linksextremistisch beeinflusste oder möglicherweise verfassungsfeindliche Initiativen finanziell unterstützt haben, erklären die Abgeordneten.
Fehlentwicklungen oder Missbrauch sollten aufgeklärt werden, um dem Anliegen des Bündnisses Rechnung zu tragen. Aufgelistet werden unter anderem neun Initiativen bzw. Organisationen, die laut Anfrage von den Verfassungsschutzorganen des Bundes oder der Länder wegen verfassungsfeindlicher Aktivitäten beobachtet und erwähnt wurden - andererseits aber mit Geld aus dem Haushalt des Bundesinnenministeriums mit unterschiedlichen Beträge finanziell unterstützt worden sein sollen. Die Abgeordneten wollen nun wissen, ob die Bundesregierung das billigt.
Gefragt wird auch, wie die Ziele geförderter Organisationen und ihr "uneingeschränktes Eintreten für eine freiheitlich-demokratische Grundordnung" überprüft und sichergestellt werden sollen und wie die Vergabe von Geldern nachvollzogen werden kann. Für die Union ist dabei von Interesse, ob das "Bündnis für Demokratie und Toleranz" der Kontrolle durch den Bundesrechnungshof unterliegt und ob es weitergehende verfassungsschutzrelevante Erkenntnisse gebe. Offengelegt werden sollen auch die Höhe der Kosten, das Internetportal des Bündnisses zu realisieren, die Zahlungen an die dafür tätigen Unternehmen sowie die bisherigen jährlichen Kosten für die Präsenz im Internet und den Vertrieb von Druckschriften.