Verkehr und Bauwesen. Die CDU/CSU-Fraktion sieht die Bundesregierung in der Verantwortung, dem Bundestag klare gesetzliche Regelungen für Entschädigungsansprüche von Reisenden vorzulegen, wenn sich öffentliche Verkehrsträger verspäten oder ausfallen. In ihrem Antrag (15/4504) fordert sie eine verbindliche Festschreibung von Entschädigungsansprüchen von Reisenden, die prinzipiell für alle öffentlichen Verkehrsträger gelten sollen.
In ihren Augen ist eine freiwillige Selbstverpflichtung, wie sie die Deutsche Bahn AG eingegangen ist, nicht mehr zeitgemäß. Sie reiche auch deshalb nicht aus, weil sie sich nur auf den Fernverkehr beziehe und auch dort nur in Form eines Reisegutscheins die Kunden bei Verspätungen entschädige.
Die Union befürchtet, dass eine entsprechende Kulanzregelung jederzeit durch Änderung der Geschäftsbedingungen wieder rückgängig gemacht werden könne. Außerdem sei der Kunde gezwungen, mit diesem Gutschein wiederum ein reguläres Bahnticket zu erwerben. Damit entfalle für ihn die Möglichkeit, vergünstigte Fahrscheine über das Internet zu beziehen. Die CDU/CSU weist in ihrer Initiative auch darauf hin, dass die "Stiftung Warentest" festgestellt habe, dass die Bahnkunden kaum Rechte hätten und bestenfalls auf Entgegenkommen hoffen könnten.