Der Bericht stellt den Stand der Kommissionsarbeit in den Bereichen "Verteilungsgerechtigkeit in der Gesundheitsversorgung", "Ethik in der medizinischen und biowissenschaftlichen Forschung", "Menschenwürdig leben bis zuletzt" und "Transplantationsmedizin" vor. Darin formuliert die Enquete-Kommission unter anderem, angesichts von Forderungen nach einer Zulassung aktiver Sterbehilfe sei es dringend erforderlich, dass das Thema Sterbehilfe von der Politik aufgegriffen wird.
Auch wenn man keinen gesetzlichen Handlungsbedarf sehe, bedürfe es einer "eingehenden Befassung" mit den ethischen und rechtlichen Fragen der aktiven Sterbehilfe, der ärztlichen oder pflegerisch assistierten Selbsttötung, der indirekten und der passiven Sterbehilfe sowie des Behandlungsabbruchs. Das Thema Sterbehilfe müsse dabei klar in den Kontext einer Verbesserung der Versorgung und Betreuung sterbender und schwerstkranker Menschen gestellt werden.
Angesichts der vorzeitig endenden Legislaturperiode konnte die Enquete-Kommission eine Reihe von Themen nicht mehr behandeln. Dazu zähle unter anderem, dass angesichts der steigenden Zahl der Nichtversicherten in Deutschland den Ursachen des fehlenden Versicherungsschutzes und den Möglichkeiten der Abhilfe genauer nachgegangen werden muss. Grundlegend müsste ferner überlegt werden, mit welchen, auch finanziellen, Anreizsystemen der solidarische Charakter der gesetzlichen Krankenversicherung weiter befördert werden kann.
Zu den leitenden sozialethischen Prinzipien, die für die Gesundheitsversorgung relevant sind, gehöre zunächst das Prinzip der Menschenwürde, stellt die Kommission weiter fest. Es schränke die Anwendung von Kosten-Nutzen-Kalkülen als Kriterium für die Zuweisung von finanziellen Mitteln und Material deutlich ein, so die Mehrheit der Kommission. Sie stellt die Frage in den Raum, unter welchen Umständen die Anwendung solcher Kalküle mit dem Prinzip der Menschenwürde vereinbar sein kann.
Zum Thema "Ethik in der biowissenschaftlichen und medizinischen Forschung" bezeichnet die Enquete-Kommission eine Diskussion über die Schaffung eines Humanforschungsgesetzes, das alle Bereiche der medizinischen Forschung am Menschen regelt, unter anderem als wünschenswert. Es gibt fünf Sondervoten zu dem Bericht, darunter eins der CDU/CSU-Fraktion und eins der FDP-Fraktion.