Petitionen. Für gleiche Regelleistungen beim Arbeitslosengeld II und beim Sozialgeld in den neuen und den alten Bundesländern hat sich der Petitionsausschuss eingesetzt. Deshalb beschloss er am 6. September einvernehmlich, die zugrunde liegende Eingabe der Bundesregierung "zur Erwägung" zu überweisen und den Fraktionen des Deutschen Bundestages "zur Kenntnis" zu geben.
Der Petent hatte die unterschiedlich pauschalierten Leistungen kritisiert; er sah darin eine Verletzung des Grundgesetzes. In der vom Petitionsausschuss eingeleiteten parlamentarischen Prüfung führte das Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit aus, dass die monatliche Regelleistung für Alleinstehende und Alleinerziehende sowie für Personen, deren Partner minderjährig ist, in den alten Bundesländern einschließlich Ost-Berlins 345 Euro und in den neuen Bundesländern 331 Euro beträgt.
Diese Regelleistung umfasst danach vor allem Ernährung, Kleidung, Körperpflege und Hausrat sowie "in vertretbarem Umfang" auch Beziehungen zur Umwelt und eine Teilnahme am kulturellen Leben. Die Regelleistung bilde somit das verfassungsrechtlich ga-rantierte Existenzminimum ab. Die Höhe berücksichtige Stand und Entwicklung von Nettoeinkommen, Verbraucherverhalten und Lebenshaltungskosten. Grundlage seien die tatsächlichen, statistisch ermittelten Verbrauchsausgaben von Haushalten in unteren Einkommensgruppen.
Das Bundesministerium für Gesundheit und Soziale Sicherung hat nach Regierungsangaben zusammen mit dem Statistischen Bundesamt die Einkommens- und Verbraucherstichprobe 1998 zur Bemessung der Regelleistungen ausgewertet und auf den Stand am 1. Juli 2003 hochgerechnet. Daraus ergäben sich die unterschiedlichen Regelleistungen in den neuen und alten Bundesländern, heißt es.
Demgegenüber waren die Mitglieder des Petitionsausschusses einvernehmlich der Meinung, dass sich die Lebensverhältnisse in den alten und den neuen Bundesländern soweit angeglichen haben, dass eine unterschiedliche Pauschalierung der Regelleistung beim Arbeitslosengeld II nicht mehr vertretbar erscheint.