Ehemaliger Außenminister Fischer vor Untersuchungsausschuss
Der ehemalige Außenminister Joseph Fischer sagt am Montag, dem 26. Februar 2007, vor dem 1. Untersuchungsausschuss als Zeuge im Fall Kurnaz aus. Zudem sind drei weitere Zeugen geladen. In der darauf folgenden Sitzung am Donnerstag, dem 1. März 2007, sollen August Hanning, Staatssekretär im Bundesministerium des Innern, und Ernst Uhrlau, Präsident des Bundesnachrichtendienstes, befragt werden. Für den 8. März 2007 ist neben Außenminister Steinmeier auch der frühere Innenminister Otto Schily (SPD) geladen. Die Anhörung des Kanzleramtsministers Thomas de Maizière (CDU) ist für einen späteren Zeitpunkt geplant.
Der 1. Untersuchungsausschuss prüft laut Untersuchungsauftrag, ob deutsche Behörden und die Bundesregierung eine Mitschuld am Schicksal des aus Bremen stammenden Türken Murat Kurnaz haben. Kurnaz war unter Terrorverdacht geraten und deshalb zwischen Februar 2002 und August 2005 im US-Lager Guantanamo inhaftiert.
Sitzung am 26. Februar 2006
Zeugen
-
Dr. Hans-Georg Maaßen, Bundesministerium des Innern
-
Staatssekretär A.D. Claus Henning Schapper
-
Karl Flittner, Auswärtiges Amt
-
Bundesminister a. D. Joseph Fischer
Zeit: Montag, 26.
Februar 2007, 11 Uhr
Ort:
Marie-Elisabeth-Lüders-Haus, Anhörungssaal 3.101
Sitzung am 1. März 2006
Zeugen
- Hans-Josef Vorbeck, Bundeskanzleramt
- Klaus-Dieter Fritsche, Bundeskanzleramt
- Dr. August Hanning, Staatssekretär im Bundesministerium
des Innern
- Ernst Uhrlau, Präsident des Bundesnachrichtendienstes
Zeit:
Donnerstag, 1. März 2007, 9.30 Uhr
Ort: Paul-Löbe Haus,
Europasaal, Saal 4.900
Anmeldung unbedingt erforderlich
Auf der Tribüne der Anhörungssäle stehen nur eine begrenzte Zahl von Plätzen zur Verfügung. Journalisten, die die Sitzungen von der Tribüne aus verfolgen möchten, benötigen zusätzlich zur Bundestagsakkreditierung eine Zugangskarte. Eine schriftliche Anmeldung im Pressereferat des Bundestages (Fax 030 227 36192) ist daher unbedingt notwendig. Die Plätze werden nach Eingang der Anmeldungen reserviert. Wir bitten um Verständnis, dass pro Redaktion grundsätzlich nur ein Ausweis ausgestellt wird. Die Zugangskarten werden vor dem Sitzungssaal ausgegeben.
Der Ausschuss entscheidet jeweils vor der Vernehmung über die Möglichkeit von Auftaktbildern. Fotografen und Kamerateams werden gebeten, sich ebenfalls anzumelden (Fax 030 227 36192). És wird ebenfalls darum gebeten, Bedarf an Aufsageplätzen anzumelden. Für Auftaktbilder gibt es Pools. Hierfür werden Sonderkarten ausgestellt.
Bei Nachfragen erteilt das Pressereferat unter der Telefonnummer 030 227 34547 Auskünfte.
Auftrag des 1. Untersuchungsausschusses
Die Bundesregierung hatte am 20. Februar 2006 dem Parlamentarischen Kontrollgremium des Deutschen Bundestages einen Bericht "zu Vorgängen im Zusammenhang mit dem Irakkrieg und der Bekämpfung des internationalen Terrorismus" vorgelegt. Zur Klärung von offenen Fragen, Bewertungen und gebotenen Konsequenzen wurde am 7. April 2006 der 1. Untersuchungsausschuss gemäß Artikel 44 des Grundgesetzes (GG) eingesetzt. Der Untersuchungsausschuss soll im Zusammenhang mit den Vorgängen aus dem Bericht klären, welche politischen Vorgaben für das Handeln von Bundesnachrichtendienst (BND), Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV), Militärischem Abschirmdienst (MAD), Generalbundesanwalt (GBA) und Bundeskriminalamt (BKA) gemacht wurden. Ferner soll der Ausschuss untersuchen, wie die politische Leitung und Aufsicht ausgestaltet und gewährleistet wurde.