Waldgesetz soll novelliert werden
Fünf Sachverständige und zwei Verbände hat der Ausschuss für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz eingeladen. Sie sollen am Mittwoch, dem 24. September, in einer öffentlichen Anhörung zur geplanten Novellierung des Bundeswaldgesetzes Stellung nehmen.
Zeit: Mittwoch, dem 24. September 2008, 8.00 Uhr
Ort: Sitzungssaal 3.101 des
Marie-Elisabeth-Lüders-Hauses
Die Abgeordneten wollen beispielsweise wissen, ob vor dem
Hintergrund einer stärkeren Nutzung der Wälder zur
Energieproduktion auch die Inhalte einer nachhaltigen
Waldbewirtschaftung klarer gefasst werden müssen. Auch soll
geklärt werden, ob der Anbau von in Deutschland nicht
heimischen Baumarten im Gesetz geregelt werden muss und ob darin
der in Zukunft mögliche Einsatz gentechnisch veränderter
Bäume geregelt werden soll.
Weiterhin stehen auf der Tagesordnung die Vor- und Nachteile der Produktion von Holzhackschnitzeln im Vergleich zur Produktion von Biomasse durch Maisanbau. Außerdem sollen die Experten die Frage beantworten, wie die deutsche Forstwirtschaft den Herausforderungen durch den Klimawandel begegnen kann.
Teilnahme an der Ausschusssitzung
Interessierte Zuhörer werden gebeten, sich unter Nennung ihres Namens und Geburtsdatums beim Ausschuss anzumelden: elv-ausschuss@bundestag.de, Telefax: +49 (0)30- 227 3 60 22
Für Medienvertreter gelten die üblichen Akkreditierungsregelungen des Bundestages.
Liste der Sachverständigen:
- Deutscher Bauernverband e.V.
- Deutscher Forstwirtschaftsrat (DFWR)
- Herr Gregor Beyer
- Herr Dr. Lutz Fähser
- Herr Prof. Dr. Karl-Reinhard Volz
- Herr Prof. Dr. Wolf-Henning von der Wense