Grüne fragen nach Vorbehaltserklärung zur UN-Kinderrechtskonvention
Berlin: (hib/SUK) Warum die Bundesregierung ihre Vorbehaltserklärung zur UN-Kinderrechtskonvention (UN-KRK) bislang nicht zurückgenommen hat, will die Fraktion von Bündnis 90/Die Grünen in einer Großen Anfrage ( 16/4205) wissen. Zur Hinterlegung der Ratifizierungsurkunde der Kinderrechtskonvention 1992 hatte die Bundesregierung erklärt, dass "keine Bestimmung der UN-KRK dahingehend ausgelegt werden kann, dass sie das Recht der Bundesrepublik Deutschland beschränkt, Gesetze und Verordnungen über die Einreise von Ausländern und die Bedingungen ihres Aufenthalts zu erlassen oder Unterschiede zwischen Inländern und Ausländern zu machen". Die Grünen sind der Ansicht, wegen dieser Vorbehalte würden bis heute ausländische Flüchtlingskinder und Kinder mit deutscher Staatsbürgerschaft ungleich behandelt.
Sowohl vier Beschlüsse des Bundestags als auch der Petitionsausschuss und die so genannte Süßmuth-Kommission hätten Bundesregierung und Landesregierungen empfohlen, die Rücknahme dieser Vorbehaltserklärung zu prüfen, ohne dass dies bislang geschehen sei. Die Grünen fragen daher, ob es zwischen Regierung und Bundestag bei der Haltung zur Rücknahme der Erklärung "einen Widerspruch" gibt und wie die Regierung erklärt, dass sie die Erklärung trotz der Bundestagsbeschlüsse nicht zurückgenommen hat. Die Bundesregierung soll auch darlegen, welche Bedeutung "beim Abwägungsprozess hinsichtlich der Rücknahme die Rücksichtnahme gegenüber den Bundesländern" habe.
Weiterhin fragen die Grünen, inwieweit nach Auffassung der Regierung das Aufenthaltsgesetz, das Asylbewerberleistungsgesetz und das Asylverfahrensgesetz den EU-Richtlinien gerecht würden, die vorgäben, dass "vorrangig das Wohl des Kindes zu berücksichtigen ist".
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