hib-Meldung
158/2007
Datum: 12.06.2007
heute im Bundestag - 12.06.2007
Regierung sieht fehlerhaftes Verhalten von Arbeitsgemeinschaft bei Todesfall
16/5550) auf eine Kleine Anfrage der
Linksfraktion (
16/5393) bemängelte die Regierung die zu
hohe Senkung der Zuschüsse. Die GfA hatte, nachdem der
Verstorbene trotz mehrmaliger Einladung wiederholt nicht zu Treffen
mit Psychologen und Arbeitslosenbetreuern erschienen war, alle
staatlichen Leistungen mit Ausnahme der Kosten für Unterkunft
und Heizung gestrichen. Nach Angaben der Regierung wäre aber
eine Senkung der Zuschüsse um 10 Prozent und im
Wiederholungsfall um weitere 10 Prozent im Einklang mit der
Sozialgesetzgebung gewesen. Schuld für den Tod des
20-Jährigen habe die GfA aber nicht. So wäre das
physische Existenzminimum des Verstorbenen in Form von
Essensgutscheinen gesichert gewesen. Zudem hätte es keine
Hinweise aus dem Umfeld des Verstorbenen auf seine psychische
Situation gegeben. Die Bundesagentur für Arbeit sei inzwischen
aktiv geworden, um zukünftig die korrekte Anwendung der
Sozialgesetze in der GfA sicher zu stellen.
Berlin: (hib/NCB) Das Verhalten der Gesellschaft für
Arbeitsmarktintegration Vorderpfalz Ludwigshafen mbH (GfA) im Fall
eines verhungerten Hartz IV-Empfängers bezeichnet die
Bundesregierung als fehlerhaft. In ihrer Antwort (
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Quelle:
http://www.bundestag.de/aktuell/hib/2007/2007_158/04