hib-Meldung
229/2007
Datum: 12.09.2007
heute im Bundestag - 12.09.2007
Karton-Lohnsteuerkarte soll letztmalig im Jahr 2010 zum Einsatz kommen
16/6290) ausführt. Auf das
Lohnsteuerabzugsverfahren will sie nicht verzichten, das
herkömmliche Verfahren mit den Lohnsteuerkarten aber
abschaffen. Bei "ElsterLohn II" gehe es darum, den Arbeitgebern die
Lohnsteuerabzugsmerkmale für ihre Arbeitnehmer maschinell
verwertbar zur Verfügung zu stellen. Diese Merkmale blieben
für die Dauer des Arbeitsverhältnisses anwendbar.
Änderungen würden den Arbeitgebern elektronisch zum Abruf
bereitgestellt. Da Lohnsteuerabzugsmerkmale oft über Jahre
unverändert blieben, könnte der mit den jährlichen
Lohnsteuerkarten verbundene Arbeitsaufwand entfallen. Mit
"ElsterLohn II" will die Regierung das bisherige Verfahren von der
Ausstellung der Lohnsteuerkarte durch die Gemeinden bis zur
Übergabe an den Arbeitnehmer und den Arbeitgeber durch ein
elektronisches Verfahren ersetzen. Wenn den Gemeinden im Jahr 2010
Lohnsteuerabzugsmerkmale vorliegen, zum Beispiel die
Steuerklassenkombination bei Eheleuten oder eine gewünschte
niedrigere Zahl der Kinderfreibeträge, sollen sie diese dem
Bundeszentralamt für Steuern elektronisch mitteilen. Die
elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale setzen die für 2008
beabsichtigte Vergabe von Identifikationsnummern für die
Steuerpflichtigen voraus. Der Arbeitgeber soll künftig diese
Merkmale der Arbeitnehmer aus dem Datenbestand des
Bundeszentralamtes abrufen dürfen, um den Lohnsteuer abziehen
zu können. Der Arbeitnehmer muss dazu dem Arbeitgeber seine
Identifikationsnummer und seinen Geburtstag mitteilen.
Abrufberechtigt sollen nur "authentifizierte Arbeitgeber oder von
ihm Beauftragte" sein. Wegen der Bildung, Änderung oder
Löschung von elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmalen sollen
sich die Steuerzahler an ihr Finanzamt wenden. Die
Finanzverwaltungen der Länder stellen Merkmale wie
Freibeträge, Hinzurechnungsbeträge oder Zahl der Kinder
über 18 Jahren direkt elektronisch ein, sodass der Umweg
über die Gemeinden und die Doppelbefassung von Gemeinden und
Finanzämtern mit Pauschbeträgen für Behinderte
entfällt. Ausnahmen vom Abrufverfahren sollen zulässig
bleiben. Der Entwurf sieht ferner vor, dass berufstätige
Eheleute, die nicht dauernd getrennt leben, ihre Anteile am
Lohnsteuerabzug "gerecht" verteilen können. Bislang führt
die Steuerklassenkombination III/V dazu, dass meist die Frau mit
der Steuerklasse V verhältnismäßig viel Lohnsteuer
zahlen muss. Rund vier Millionen berufstätige Verheiratete
hätten die Kombination III/V gewählt, in
Einverdiener-Ehen hätten sieben Millionen die Steuerklasse
III. Die Kombination IV/IV hätten rund drei Millionen
berufstätige Verheiratete gewählt. Bei den nun geplanten
Anteilsverfahren soll die insgesamt zu zahlende Lohnsteuer beider
Eheleute im Verhältnis der Bruttolöhne aufgeteilt werden.
Anstelle der Steuerklassen soll künftig auf der
Lohnsteuerkarte der Prozentsatz des Arbeitslohns eingetragen
werden, der diesem Bruttolohnverhältnis entspricht, also etwa
80 Prozent auf der Lohnsteuerkarte des einen und 20 Prozent auf der
des anderen Partners. Die Prozentsätze sollen vom Finanzamt
auf Antrag beider Eheleute in die Lohnsteuerkarte eingetragen
werden. Die Regierung will es den Ehepartnern selbst
überlassen, ob sie eine Steuerklassenkombination oder das
Anteilsverfahren wählen wollen, das es ab 2009 geben soll. Das
Jahressteuergesetz enthält darüber hinaus eine Reihe
weiterer Änderungen, etwa Verfahrensvereinfachungen bei den
Rentenbezugsmitteilungen, die Umstellung der
Kapitalertragsteuer-Anmeldung auf elektronisches Verfahren, die
"zielgenaue" Regelung der steuerlichen Begünstigung einer
Unternehmensübergabe gegen die Zahlung von
Versorgungsleistungen, die Ausdehnung des Ausschlusses von
Gewinnminderungen für Gesellschaftsbeteiligungen einer
Körperschaft auf die Eigenkapital ersetzenden Darlehen und
Sicherheiten sowie die Anpassung der Umsatzsteuerbefreiung von
Leistungen der Kinder- und Jugendhilfe an die sozialrechtliche
Entwicklung.
Berlin: (hib/VOM) Die Karton-Lohnsteuerkarte soll im Jahr 2010 zum
letzten Mal ausgestellt werden. Im Jahr 2011 sollen dann
elektronische Lohnsteuerabzugsmerkmale ("ElsterLohn II")
eingeführt werden, wie die Bundesregierung in ihrem Entwurf
eines Jahressteuergesetzes 2008 (
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Quelle:
http://www.bundestag.de/aktuell/hib/2007/2007_229/04