Ausschuss für Kultur und Medien/
Berlin: (hib/HAU) Eine einheitliche Medienaufsicht für die
Länder durch eine zentrale Behörde hat der Medienforscher
Professor Lutz Hachmeister im Rahmen eines Expertengespräches
am Mittwochnachmittag im Kulturausschuss gefordert. Das derzeitige
System der 15 Landesmedienanstalten werde den Anforderungen der
Gegenwart und der Zukunft nicht gerecht, so Hachmeister. Angesichts
eines jährlichen Gebührenaufkommens von über 7
Millionen Euro sollte es auch eine kritische Bewertung der
Programmleistung der öffentlich-rechtlichen Sender durch ein
kompetentes Gremium, wie es in Großbritannien durch das
BBS-Trust schon lange üblich sei, geben. Aus Sicht des
Verfassungsrichters Professor Wolfgang Hoffmann-Riem muss darauf
geachtet werden, dass die Anbietervielfalt nicht über die
Angebotsvielfalt gestellt wird. Gerade mit Blick auf
europarechtliche Entscheidungen müsse Sorge dafür
getragen werden, dass der Rundfunk nicht zu einem bloßen
Wirtschaftsgut degradiert wird. Die GEZ-Regelung, so erklärte
Hans-Dieter Drewitz, Abteilungsleiter Medien der Staatskanzlei
Rheinland Pfalz, werde von der EU akzeptiert. Die Gebühr wurde
als "zulässige Beihilfe" bezeichnet. Die Ausweitung des
öffentlich-rechtlichen Sendeangebotes auf das Internet, so
Drewitz, unterliege dem Funktionsauftrag der Sender und sei daher
zulässig. Das Verfassungsgericht, so ergänzte
Hoffmann-Riem, habe die Erschließung der neuen Medien auch
durch öffentlich-rechtliche Anbieter erlaubt, da ohne das
Internet beispielsweise eine ganze Generation nicht erreicht werden
könnte.
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