Betriebsausgabenabzug von Abfindungen auf eine Million Euro begrenzen
Berlin: (hib/VOM) Bündnis 90/Die Grünen verlangen eine gesetzliche Regelung, die den Betriebsausgabenabzug von Manager-Abfindungen auf eine Million Euro pro Kopf begrenzt. Übergangs- und Handgelder, Aktienoptionen oder Prämien sollten in diese Grenze einbezogen werden, heißt es in einem Antrag der Fraktion ( 16/7530). Darüber hinaus empfehlen die Abgeordneten, das Aktiengesetz so zu ändern, dass künftig die Hauptversammlung einen finanziellen Rahmen für die Gesamtbezüge der einzelnen Vorstandsmitglieder beschließt. Innerhalb dieses Rahmens solle dann der Aufsichtsrat die konkreten Bezüge festlegen. Um die Transparenz zu verbessern, sollten zudem einheitliche Berichtsregeln für die Gesamtbezüge der Vorstandsmitglieder in das Aktiengesetz aufgenommen werden.
Die Fraktion verweist auf das Einkommensteuergesetz, in dem verlangt werde, dass der Abzug von "unangemessenen Betriebsausgaben", die die Lebensführung des Steuerpflichtigen oder anderer Personen berühren, untersagt wird. Daher wollen die Bündnisgrünen, dass ins Gesetz hineingeschrieben wird, was als "unangemessen" gilt. Eine pauschale Begrenzung der steuerlichen Abziehbarkeit von Aufwendungen liege auch im Rahmen der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts, so die Abgeordneten. Im Übrigen solle die begrenzte steuerliche Berücksichtigung von Abfindungen in Unternehmen keine Auswirkungen auf die Besteuerung des Empfängers der Abfindung haben. Die Politik müsse festlegen, heißt es weiter, in welchem Ausmaß die Allgemeinheit Manager-Abfindungen finanzieren muss. Die Beschränkung der steuerlichen Absetzbarkeit setze einen Anreiz für die Unternehmen, sparsamer mit ihren "Abschiedsgeschenken" umzugehen.
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