Öffentliche Petitionsberatung zum Nichtraucherschutz
Am Montag, dem 15. Januar 2007, tagte der Petitionsausschuss erstmals in einer öffentlichen Sitzung, um neun Petitionen zum Nichtraucherschutz zu beraten.
Insgesamt über 12 000 Personen unterstützten zwei im Internet zu dem Thema eingestellte öffentliche Petitionen und sieben postalisch dem Petitionsausschuss zugeleitete Petitionen. Alle traten sie für einen verbesserten Nichtraucherschutz ein, indem ein Rauchverbot in öffentlichen Gebäuden, Gaststätten, in Kraftfahrzeugen und am Arbeitsplatz gefordert wurde. Ein Petent forderte ein Verbot von Produkten, die Kinder an Tabak heranführen können.
Der Petitionsausschuss lud die Petenten, Vertreter der betreffenden Bundesministerien sowie der entsprechenden Fachausschüsse des Bundestages und die Öffentlichkeit ein, um zu verdeutlichen, dass er sich der Belange des Nichtraucherschutzes annimmt. Das Parlamentsfernsehen übertrug die Sitzung live.
Erstmals in dieser Wahlperiode fand eine Sitzung des Petitionsausschusses öffentlich statt, denn in der Regel tagt er aus Gründen des Datenschutzes nichtöffentlich.
Der Petitionsausschuss wird die Antworten zu den zahlreichen Fragen, die im Zusammenhang mit den Petitionen aufgeworfenen wurden, auswerten und das weitere Vorgehen in einer der kommenden regulären Ausschusssitzungen erörtern.
Die Mitglieder des Petitionsausschusses zogen ein durchweg positives Fazit der ersten öffentlichen Sitzung und deuteten an, dass es nicht die einzige in der Wahlperiode gewesen sei. Die beim Ausschuss eingegangenen aktuellen Petitionen - die öffentlichen inbegriffen - böten genügend Stoff für weitere derartige öffentliche Sitzungen, so die Vorsitzende des Petitionsausschusses, Kersten Naumann, nach der Sitzung.
Weitere Informationen: Deutscher Bundestag, Sekretariat Petitionsausschuss, Platz der Republik 1, 11011 Berlin (Tel.: 030 / 227 – 33845, Fax: 030 / 227 - 36053, E-Mail: vorzimmer.peta@bundestag.de).
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