Petitionen
16. Wahlperiode
Petitionsausschuss
Einreichen, Mitzeichnen und Diskutieren einer Petition
© Deutscher Bundestag
Haben Sie Probleme mit
Bundesbehörden?
Wollen Sie, dass die Abgeordneten wissen, wo Sie der Schuh
drückt?
Möchten Sie, dass ein Bundesgesetz geändert
wird?
Um diesem Grundrecht noch besser zur Geltung zu verhelfen, hat der Bundestag die Möglichkeit geschaffen, Petitionen auch mit Hilfe des Internets einzureichen. Sie können sich entscheiden, ob Sie eine Einzelpetition oder eine öffentliche Petition einreichen. Sie können bei den bestehenden öffentlichen Petitionen mitdiskutieren und diese Petition mitzeichnen.
Bitte beachten Sie insbesondere die Richtlinie für die öffentliche Petitionen.
Quelle:
http://www.bundestag.de/ausschuesse/a02/onlinepet/test/