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Informationen über dieses Dokument: Seitentitel: Viele Wege zur Reform
Gültig ab: 08.03.2004 00:00
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Viele Wege zur Reform

Die Reformvorschläge der FDP

Tarif Stufentarif: für Einkommensteile bis 15.000 Euro (oberhalb des Grundfreibetrags) 15 Prozent; für Einkommensteile von 15.001 bis 40.000 Euro 25 Prozent; für darüber liegende Einkommensteile 35 Prozent.
Existenzminimum Grundfreibetrag 7.700 Euro.
Ehegatten Verdoppelung der Einkommensgrenzen, ab denen der nächst höhere Steuersatz einsetzt.
Kinder Kindergeld von etwa 224,58 Euro monatlich oder Grundfreibetrag von 7.700 Euro, falls günstiger (wird vom Finanzamt geprüft).
Einkunftsarten Wegfall der sieben Einkunftsarten; besteuert werden "Einnahmen aus wirtschaftlicher Betätigung".
Steuerfreie Einnahmen Sozialleistungen, Erbschaften und Schenkungen, Spielgewinne.
Abzugsfähige Ausgaben Alle Ausgaben, die mit den Einnahmen in wirtschaftlichem Zusammenhang stehen, sind abzugsfähig, soweit nicht durch Rechtsvorschrift ausdrücklich ausgeschlossen. Gemischt (das heißt privat und beruflich) veranlasste Kosten sind aufzuteilen. Nicht abzugsfähig sind Aufwendungen für den Unterhalt und die Lebensführung, Aufwendungen für Arbeitszimmer, für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte, freiwillige Zuwendungen an andere Personen, Geldstrafen.
Werbungskostenpauschale Arbeitnehmer erhalten eine Werbungskostenpauschale von 2 Prozent der steuerpflichtigen Einnahmen, mindestens angesetzt werden können 200 Euro, höchstens 5.000 Euro. Weitere Ausgaben sind nicht abziehbar.
Sonderausgaben Abzugsfähig sind Beiträge zur Altersvorsorge, begrenzt auf die Höchstbeiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung; Beiträge zur Kranken-, Pflege-, Unfall-, Berufsunfähigkeitsversicherung, begrenzt auf 18 Prozent der Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Krankenversicherung; Kirchensteuern und vergleichbare Beiträge; Spenden für gemeinnützige Zwecke (begrenzt); Mitgliedsbeiträge und Spenden an politische Parteien (begrenzt).
Besteuerung von Alterseinkünften Nachgelagerte Besteuerung: Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung oder sonstige Altersvorsorgebeiträge werden steuerfrei gestellt, die Alterseinkünfte sind zu versteuern.
Kapitaleinkünfte Abgeltungsteuer von 25 Prozent; Beibehaltung des Bankgeheimnisses; Wegfall des Sparerfreibetrags.
Dividenden Steuerfrei, falls die Kapitalgesellschaft die Abführung von 35 Prozent Steuern bescheinigt. Der Anteilseigner mit einem niedrigeren Durchschnittsteuersatz kann die abgeführte Steuer auf seine persönliche Steuerschuld anrechnen.

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Cover-Bild der Blickpunkt Ausgabe 02/2008.
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