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Informationen über dieses Dokument: Seitentitel: Ein besonderes Recht
Gültig ab: 04.04.2005 00:00
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Ein besonderes Recht

Bild: Der ukrainische Präsident steht am Rednerpult und spricht
Der ukrainische Präsident Viktor Juschtschenko spricht im Plenarsaal.

Parlamentsdeutsch: Rederecht

Im Plenum des Bundestages finden entscheidende Debatten statt. Dabei ist genau festgelegt, wer wie lange sprechen darf. Bei Sonderveranstaltungen können gelegentlich auch ausländische Staatsgäste im Plenarsaal reden – wie zuletzt der ukrainische Präsident Viktor Juschtschenko.

Nach dem Grundgesetz haben drei Personengruppen Rederecht im Bundestag: Mitglieder der Bundesregierung, Mitglieder des Bundesrats und natürlich die Abgeordneten selbst. Vor allem für letztere ist die Redezeit ein knappes Gut. Auf die Minute genau wird die Zeit, die für eine Debatte vorgesehen ist, auf die Fraktionen verteilt.

Welche Fraktion wie viel Redezeit erhält, dafür hat der Bundestag ein eigenes Zeitmaß geschaffen – die Berliner Stunde. Bei einer einstündigen Debatte hat die Regierungskoalition 32 Minuten, die CDU/CSU 24 Minuten und die FDP sechs Minuten. Fraktionslose Abgeordnete erhalten drei Minuten Redezeit. Welcher Abgeordnete von den Fraktionen zu einem bestimmten Thema reden darf, entscheiden in der Regel die Parlamentarischen Geschäftsführer der einzelnen Fraktionen.

Bei Mitgliedern von Bundesregierung und Bundesrat gilt formal keine Beschränkung für die Redezeit. Sie dürfen nach der Verfassung jederzeit das Wort im Plenum ergreifen. Allerdings hat sich aus Fairness gegenüber der Opposition eingebürgert, dass die Redezeit von Regierungsmitgliedern auf die der Regierungsfraktionen angerechnet wird. Diese Regel gilt allerdings nicht für Regierungserklärungen, in denen der Kanzler oder ein Minister die Politik der Bundesregierung darlegt. Ergreift ein Vertreter des Bundesrates das Wort, so wird seine Redezeit je nach Parteizugehörigkeit auf die Zeit der Fraktionen angerechnet.

Hochrangige ausländische Staatsgäste

Darüber hinaus erhalten gelegentlich auch hochrangige ausländische Staatsgäste die Gelegenheit, im Rahmen einer Sonderveranstaltung vor dem Bundestag zu sprechen. Nur 17 Mal hat der Bundestag seit Bestehen der Bundesrepublik eine solche Einladung ausgesprochen. 1951 sprach zum ersten Mal der Leiter einer britischen Parlamentarierdelegation vor dem Bundestag. Zuletzt wurde diese Ehre dem ukrainischen Präsidenten Viktor Juschtschenko zu teil. Davor haben 2002 US-Präsident George W. Bush und UN-Generalsekretär Kofi Annan, 2001 der russische Präsident Vladimir Putin und 2000 Frankreichs Präsident Jacques Chirac vor dem Bundestag gesprochen. In der Regel entscheidet über eine solche feierliche Rede der Ältestenrat des Bundestages.

Text: Matthias Rumpf
Foto: Picture-Alliance
Erschienen am 04. April 2005


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