- 1. Wahl zum Deutschen Bundestag
Am 18. September 2005
finden die Wahlen zum 16. Deutschen Bundestag statt. Die Wahllokale
haben von 8 bis 18 Uhr geöffnet. Am Nachmittag gibt der
Bundeswahlleiter die vorläufige Wahlbeteiligung bekannt, die
bis zum Zeitpunkt 14 Uhr durch eine repräsentative Stichprobe
ermittelt wurde.
- 2. Vorläufiges Wahlergebnis
Um 1.35
Uhr am 19. September veröffentlicht der Bundeswahlleiter das
vorläufige Ergebnis der Wahl zum 16. Deutschen Bundestag.
Basis sind die Meldungen der Landeswahlleiter über die
Stimmabgabe in 298 der 299 Wahlkreise, da im Wahlkreis 160 (Dresden
I) die Wahl abgesagt und eine Nachwahl angesetzt wurde.
- 3. Erste Sitzung der Fraktionen
In der Woche nach der Wahl
kommen die Fraktionen zu einer ersten Sitzung zusammen. Häufig
wird dann bereits der neue Fraktionsvorsitzende gewählt. Vor
den Fraktionsräumen verteilen Mitarbeiter des
Tagungsbüros des Bundestages eine Mappe mit wichtigen
Informationen und Dokumenten für den
Abgeordnetenalltag.
- 4. Treffen des
„Vorältestenrates“
Der noch
amtierende Bundestagspräsident und Fraktionsvertreter kommen
in den Tagen nach der Wahl zusammen, um die konstituierende Sitzung
vorzubereiten und organisatorische Fragen zu klären. Zu diesem
so genannten „Vorältestenrat“ finden sich
üblicherweise die Parlamentarischen Geschäftsführer
der Fraktionen ein.
- 5. Nachwahl in Dresden
Wegen
des Todes einer Wahlkreiskandidatin am 7. September wählen die
Bürger im Wahlkreis 160 (Dresden I) abweichend vom restlichen
Bundesgebiet am 2. Oktober. Die Frist, um einen Ersatzkandidaten
zur Hauptwahl aufzustellen, wäre zu kurz gewesen – daher
wurde gemäß Bundeswahlgesetz eine Nachwahl
angesetzt.
- 6. Amtliches Endergebnis
Nachdem auf Kreis-
und Landesebene die amtlichen Endergebnisse ermittelt wurden, tagt
am 7. Oktober der Bundeswahlausschuss. Anschließend
verkündet der Bundeswahlleiter für das gesamte Wahlgebiet
das endgültige Wahlergebnis, die Verteilung der Sitze auf die
Parteien sowie die gewählten Bewerber.
- 7. Konstituierung des neuen Bundestages
In
der ersten Sitzung des neuen Bundestages führt der
Alterspräsident den Vorsitz. Traditionell eröffnet er die
Sitzung mit einer Rede vor dem Plenum. Er ruft jedes Mitglied beim
Namen auf und stellt die Beschlussfähigkeit fest. Danach
wählen die Abgeordneten üblicherweise den
Bundestagspräsidenten und geben sich eine
Geschäftsordnung.
- 8. Wahl des Bundestagspräsidenten
Der
Bundestag wählt den neuen Bundestagspräsidenten durch
geheime Abstimmung. Er steht dem Parlament für die Dauer der
Wahlperiode vor. Nach erfolgter Wahl übernimmt er die Leitung
der Sitzung. Anschließend werden gewöhnlich die
Vizepräsidenten gewählt.
- 9. Wahl des Bundeskanzlers
Auf Vorschlag
des Bundespräsidenten wählt der Deutsche Bundestag mit
der Mehrheit seiner Mitglieder den Bundeskanzler. So bestimmt es
Artikel 63 des Grundgesetzes. Nach der Wahl folgt die Ernennung
durch den Bundespräsidenten und die Vereidigung vor dem
Parlament.
- 10. Zusammentreten des
Ältestenrates
Der Ältestenrat
wird vom Bundestagspräsidenten einberufen. Vertreten sind
Mitglieder aller Fraktionen proportional zu deren Stärke im
Parlament sowie das Präsidium des Bundestages. Der
Ältestenrat ist das zentrale Lenkungsgremium für die
Arbeit des Bundestages und vereinbart etwa den Vorschlag für
die Tagesordnung des Plenums.
- 11. Konstituierung der Ausschüsse
Die Zuständigkeit der
Ausschüsse orientiert sich am Zuschnitt der Ministerien. Sie
werden nach Vereinbarung zwischen den Fraktionen per
Parlamentsbeschluss eingesetzt. Einige Ausschüsse schreibt das
Grundgesetz vor. Zuvor hat der Bundestag über das Verfahren
zur Berechnung der Stellenanteile der Fraktionen
abgestimmt.
- 12. Wahlprüfung durch den Bundestag
Binnen zwei Monaten
nach dem Wahltag können alle Wahlberechtigten Einspruch gegen
das Wahlergebnis einlegen. Die Prüfung der Bundestagswahlen
fällt in die Kompetenz des Bundestages. Zu diesem Zweck setzt
er den Wahlprüfungsausschuss ein. Seine Mitglieder werden vom
Plenum gewählt und nicht von den entsendenden Fraktionen
bestimmt.
Fotos: Photothek, studio kohlmeier,
Deutscher Bundestag, Mauritius, Picture-Alliance
Erschienen am 12. Oktober 2005