Allgemein bekannt ist, dass der Innenausschuss des Deutschen Bundestages federführend über sämtliche Angelegenheiten der Innenpolitik und der Verwaltung des Bundes berät, die nicht ausdrücklich einem besonderen Ministerium und damit einem anderen Ausschuss zugewiesen sind. Wer die Bedeutung dieses Gremiums aber tatsächlich ermessen möchte, braucht nur den Katalog der Grundrechte aufzuschlagen, deren Schutz der Innenausschuss als Verfassungsausschuss in besonderem Maße verpflichtet ist.
Kennzeichnend ist dabei für den Innenausschuss, dass die federführende Beratung von Gesetzentwürfen als Schwerpunkt der Ausschussarbeit seit jeher mit einer stark ausgeprägten parlamentarischen Kontrollfunktion und entsprechenden Berichtspflichten der Bundesregierung, die die Tagesordnungen des Innenausschusses prägen, einhergeht.
Perfekten Schutz und totale Sicherheit kann es zwar auch in einem freiheitlichen Rechtsstaat nicht geben, optimale Vorkehrungen aber sehr wohl. Deshalb hat der Innenausschuss intensive Beratungen zur Evaluierung der Terrorismusbekämpfungsgesetze geführt. Als Ergebnis dieser Beratungen hat der Innenausschuss dem Parlament die Beschlüsse zur Einrichtung einer Anti-Terror-Datei und zur Schaffung eines Terrorismusbekämpfungsergänzungsgesetzes vorgeschlagen. Es versteht sich von selbst, dass die Beratungen mit dem Inkrafttreten der Gesetzentwürfe nicht abgeschlossen sind und die Thematik weiter im ständigen Blickfeld des Ausschusses bleiben wird.
Nach großen Anhörungsrunden und eingehenden Beratungen konnte in dieser Legislaturperiode die Föderalismusreform erfolgreich zu einem Abschluss gebracht werden. Mit den Ergebnissen eng verknüpft ist die Modernisierung von Staat und Verwaltung. Dies umfasst auch die Weiterentwicklung des öffentlichen Dienstrechts, zu der der Innenausschuss umfangreiche Beratungen angesetzt hat.
Der eingeleitete Paradigmenwechsel hin zu einer modernen Zuwanderungs- und Integrationspolitik hat in den letzten Jahren zu einer rationaleren und sachlicheren Behandlung dieses Themas geführt. Für den Ausschuss ist nunmehr entscheidend, das neue Zuwanderungsrecht in seiner Anwendungspraxis zu überprüfen, um festzustellen, ob unter humanitären, gesellschafts- und sicherheitspolitischen Gesichtspunkten Änderungen vorgenommen werden sollten.
Dabei ist die Förderung der Integration von Menschen unterschiedlicher Herkunft ein ständiges Beratungsthema. Gleiches gilt für die Bekämpfung von Extremismus gleich welcher Ausprägung.
Bereits zu Beginn der laufenden Wahlperiode konnte der vom letzten Bundestag begonnene Versuch einer Föderalismusreform durch den für das Staatsorganisationsrecht federführenden Innenausschuss erfolgreich zu einem Abschluss gebracht werden. Mit den Ergebnissen eng verknüpft ist die Modernisierung von Staat und Verwaltung. So bleibt die Weiterentwicklung des öffentlichen Dienstrechts auf der Tagesordnung des Ausschusses.
Der Innenausschuss hofft darüber hinaus, mit seiner federführenden Zuständigkeit für die Entschädigung der Zwangsarbeiter und den dazu absehbaren, abschließenden Beratungen in der Mitte dieser Legislaturperiode dazu beigetragen zu haben, ein wichtiges Zeichen der politischen und moralischen Verantwortung für die Opfer des Nationalsozialismus gesetzt zu haben.
Auch mit den in ihren Ursprüngen aus den 80er Jahren stammenden Regelungen zum Datenschutz befasst sich der Innenausschuss weiterhin. Dabei gilt es, neuen technologischen Entwicklungen Rechnung zu tragen, aber auch, das Datenschutzrecht so weiterzuentwickeln, dass die Herausforderung, Bürgerrechtsbelange und Sicherheitsinteressen in Einklang zu bringen, gemeistert wird.
Zum Themenfeld der Bürgerrechte gehört auch die Frage, ob und wann die Einführung von Elementen direkter Demokratie in das Grundgesetz die dafür notwenige Mehrheit findet.
Der Innenausschuss hofft darüber hinaus, mit seiner federführenden Zuständigkeit für die Entschädigung der Zwangsarbeiter und den dazu absehbaren, abschließenden Beratungen in der Mitte dieser Legislaturperiode dazu beigetragen zu haben, ein wichtiges Zeichen der politischen und moralischen Verantwortung für die Opfer des Nationalsozialismus gesetzt zu haben.
Aktualisiert am 30. August 2007« Vorheriger Artikel Nächster Artikel »
E-Mail:
sebastian.edathy@bundestag.de
Der Ausschuss hat 36 Mitglieder, CDU/CSU: 13, SPD: 13, FDP: 4, Die Linke.: 3, Bündnis 90/Die Grünen: 3.
„Sich für Freiheit und Sicherheit
einzusetzen und dabei über die Wahrung der Bürgerrechte
zu wachen, gehört zu den zentralen Aufgaben des
Innenausschusses. Unser besonderes Anliegen ist, gesetzliche
Rahmenbedingungen innerhalb unserer freiheitlich-demokratischen
Grundordnung so weiter zu entwickeln, dass gesellschaftlicher
Zusammenhalt gestärkt und gefördert
wird.“
Sebastian Edathy (SPD)