Wie dynamisch sich eine Gesellschaft entwickelt, wie verlässlich der Staat den Menschen Freiheit und Sicherheit garantiert, wie wettbewerbsfähig eine Wirtschaft sein kann — immer hat die Rechtspolitik hier eine zentrale Bedeutung. Der Rechtsausschuss hat damit ein weites Feld eigener Zuständigkeiten in wichtigen Bereichen. Daneben achtet er mitberatend darauf, dass der Bundestag als Gesetzgeber eindeutig formuliert und sich an Rechtsform und Verfassung hält.
In der Mehrzahl versammeln sich hier Juristen, die aber keineswegs humorlos sind. Das macht nach Selbsteinschätzung des Ausschusses in den Beratungen vieles leichter, besonders wenn es mal um eine eher trockene Materie geht.
Bereits in der verkürzten letzten Wahlperiode waren es weit über eintausend Drucksachen aus dem Bereich der Rechtspolitik, die von den Mitgliedern des Rechtsausschusses und ihren Mitarbeitern behandelt wurden. In der ersten Hälfte der 16. Wahlperiode hat der Ausschuss mit dem ersten Teil der Föderalismusreform, dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz und dem Wohnungseigentumsgesetz Themen von großem allgemeinem Interesse behandelt. Alles andere als trocken sind auch die Materien, die der Ausschuss aller Voraussicht nach in der zweiten Hälfte der Wahlperiode federführend berät.
Auf der Tagesordnung stehen nun zum Beispiel Neuerungen im Unterhaltsrecht. Hier will der Rechtsausschuss dafür sorgen, dass nach einer Scheidung nicht nur die Eigenverantwortung der beiden ehemaligen Partner stärker hervortritt, sondern dass die Kinder bei mangelndem Einkommen Vorrang erhalten. Auf dem Gebiet des Zivilrechts finden zudem die Novellierungen des Versicherungsvertragsrechts und des Urheberrechts große Aufmerksamkeit. Zum Urheberrecht hat der Ausschuss — wie häufig bei größeren Gesetzgebungsvorhaben — zahlreiche Anhörungen durchgeführt.
Das Datenschutzrecht muss ebenfalls gründlich überarbeitet werden, um der Entwicklung des Internets besser Rechnung zu tragen. In diesem Zusammenhang prüft der Ausschuss Strafvorschriften gegen Computerkriminalität.
Wie bereits in der 15. Wahlperiode befasst sich der Rechtsausschuss auch in der laufenden Legislaturperiode mit der Sicherungsverwahrung von Straftätern. Diese Maßregel der Besserung und Sicherung soll unter erleichterten Voraussetzungen gegen Täter verhängt werden können, wenn diese wegen schwerster Taten zu Freiheitsstrafe verurteilt worden sind und in der Haft gezeigt haben, dass sie therapieresistent sind, und zu befürchten ist, dass sie nach ihrer Entlassung besonders gefährlich sein werden. Der Rechtsausschuss berät auch über eine Reform der Führungsaufsicht.
Ein weiteres Thema wird die Justizreform sein. Hier stehen die organisatorischen, institutionellen und verfahrensrechtlichen Strukturen im Mittelpunkt: Wie kann die Leistungsfähigkeit der deutschen Justiz gesichert, wie können Verfahren gestrafft, vereinheitlicht und überschaubarer gemacht werden? Hierzu gehören auch die Reform des Rechtsberatungsgesetzes sowie die erstrebte Regelung der Absprachen im Strafverfahren, vor dem Hintergrund der Beendigung spektakulärer Strafverfahren durch sogenannte „Deals“.
Abweichend vom üblichen Verfahren soll beim Thema Patientenverfügung der Koalitionszwang aufgehoben werden. Die Rechtspolitiker, die den Handlungsbedarf erkannt haben, setzen auf eine breite Debatte im Bundestag. Die Anträge sollen die verschiedenen ethischen, moralischen und religiösen Positionen wiedergeben. Ziel ist es, in dieser Grundsatzfrage zu einem möglichst breiten Konsens zu kommen.
Es sind nicht die einfachsten Fragen, aber für viele Menschen bedeutsame Angelegenheiten, die der Rechtsausschuss in dieser Wahlperiode klären und beantworten will.
Aktualisiert am 30. August 2007« Vorheriger Artikel Nächster Artikel »
E-Mail:
andreas.schmidt@bundestag.de
Der Ausschuss hat 31 Mitglieder, CDU/CSU: 11, SPD: 11, FDP: 3, Die Linke.: 3, Bündnis 90/Die Grünen: 3.
„In unserem Ausschuss haben wir immer
wieder mit dem Spannungsfeld zwischen der grundrechtlich
garantierten Freiheit der Menschen und ihrem Anspruch auf
Sicherheit zu tun. Das gilt gerade für eine Reihe der in
dieser Legislaturperiode noch anstehenden Themen wie der
Computerkriminalität, einer Regelung der Absprachen im
Strafverfahren, der Führungsaufsicht sowie der
Sicherungsverwahrung von Straftätern.“
Andreas Schmidt (CDU/CSU)