- 16./17. Oktober
2003
Föderalismuskommission
Bundestag und Bundesrat setzen eine gemeinsame Kommission zur
Modernisierung der bundesstaatlichen Ordnung ein, die aus 16
Bundestagsabgeordneten sowie den 16 Regierungschefs der
Bundesländer besteht. Der damalige SPD-Fraktionschef Franz
Müntefering und der bayerische Ministerpräsident Edmund
Stoiber (CSU) werden zu Vorsitzenden gewählt.
- 13. Dezember
2004
Vorentwurf scheitert
Nach einem Jahr Beratungen in der Föderalismuskommission
treten Müntefering und Stoiber mit einem Entwurf an die
Öffentlichkeit. Allerdings bleiben die Streitpunkte
Hochschulrecht und Umweltrahmenrecht ausgeklammert. Über die
Kompetenz im Bildungsbereich kommt es zum Streit. Die
Föderalismuskommission stellt ihre Arbeit ein, ohne einen
Reformvorschlag beschlossen zu haben.
- 17. März
2005
Wiederaufnahme
Auf dem „Jobgipfel“ verabreden der damalige
Bundeskanzler Gerhard Schröder und Joschka Fischer mit
CSU-Chef Stoiber und Oppositionsführerin Angela Merkel, die
Arbeiten an der Föderalismusreform weiterzuführen. Am 22.
Mai kündigt Schröder an, vorgezogene Neuwahlen
anzustreben. Bedingt durch Vertrauensfrage und Wahlkampf ist die
Weiterarbeit an der Reform zunächst unterbrochen.
- 18. November
2005
Koalitionsvertrag
Die Föderalismusreform wird Bestandteil des Koalitionsvertrags
zwischen CDU, CSU und SPD. In den Verhandlungen haben sich die
Koalitionäre über die Eckpunkte geeinigt. Zunächst
sollen die Kompetenzen zwischen Bund und Ländern neu geregelt
werden. Danach folgt die Neuordnung der Finanzbeziehungen.
Vereinbart wird, dass der Bund die Bildungsplanung künftig den
Ländern überlässt.
- 6. März
2006
Gesetzesinitiative
Auf Sondersitzungen beraten das Bundeskabinett, die
Ministerpräsidentenkonferenz und die Koalitionsfraktionen
über das Reformvorhaben. Im Bundestag bringen die
Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD die Vorlage zur Änderung
des Grundgesetzes ein. 15 der 16 Länderchefs sprechen sich
dafür aus, das Reformpaket in den Bundesrat
einzubringen.
- 15. Mai bis 2. Juni
2006
Anhörungsmarathon
Der Rechtsausschuss des Bundestages führt gemeinsam mit dem
Ausschuss für innere Angelegenheiten des Bundesrats
öffentliche Anhörungen mit mehr als 100 Experten durch.
Kritisiert wird, dass Finanzhilfen des Bundes im Bildungsbereich
ausgeschlossen sind. Die Koalitionsrunde einigt sich kurz darauf
auf eine Formel, die dem Bund auch künftig Hochschulprogramme
ermöglicht.
- 30. Juni
2006
Beschluss Bundestag
Der Bundestag beschließt das Reformpaket mit der
erforderlichen Zweidrittelmehrheit (428 zu 162 Stimmen, drei
Enthaltungen). Die vorangegangene Beschlussempfehlung des
Rechtsausschusses beinhaltete neun Änderungen, die die
Koalitionsfraktionen ausgehandelt hatten. So bleibt das
Notariatswesen in Bundeskompetenz, und der Bund erhält mehr
Rechte in der Abfallwirtschaft.
- 7. Juli 2006
Beschluss Bundesrat
Bei der Abstimmung im Bundesrat votieren 14 der 16
Bundesländer für die Föderalismusreform. Nur
Mecklenburg- Vorpommern und Schleswig-Holstein stimmen nicht zu.
Damit ist auch hier die Zweidrittelmehrheit erreicht, die
größte Änderung des Grundgesetzes seit 1949 hat die
letzte parlamentarische Hürde genommen.
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Fotos: Bundesrat, Deutscher Bundestag,
Picture-Alliance, studio kohlmeier
Erschienen am 25. September 2006