Der Einsatz im Innern ist zurzeit nur im Rahmen von Amtshilfeersuchen, im Katastrophen- und im Verteidigungsfall möglich. Das Bundesverfassungsgericht hat ihn im Zusammenhang mit dem Abschuss entführter Flugzeuge erneut mit schärfsten Einschränkungen versehen.
Die Unionsfraktion hält die Möglichkeit eines Einsatzes der Bundeswehr im Innern über die jetzigen Befugnisse hinaus zur Gefahrenabwehr für erforderlich. Sie hat dabei Gefahrensituationen im Blick, denen allein mit polizeilichen Mitteln nicht wirksam begegnet werden kann. In besonderen Gefährdungslagen muss ein Einsatz der Bundeswehr im Innern mit ihren spezifi schen Fähigkeiten bei der Bewältigung terroristischer Gefahren ergänzend zur Länder-und Bundespolizei möglich sein.
Die SPD-Fraktion lehnt eine Konstruktion ab, in der die Bundeswehr zur Hilfspolizei für die Innenminister von Bund und Ländern mutiert. Die Zuständigkeiten für die innere und äußere Sicherheit müssten weiter getrennt bleiben, da sich Polizei und Bundeswehr hinsichtlich Aufgaben, Ausbildung und Bewaffnung unterschieden. Die Gewährleistung innerer Sicherheit in einem bürgerlichen Gemeinwesen sei offenkundig etwas anderes als ein militärisches Vorgehen, das unbeherrschbarere und weiträumigere Auswirkungen habe als polizeiliches Vorgehen.
Die Freien Demokraten halten den friedlichen Verlauf der Fußball- WM für einen weiteren Beleg dafür, dass die Bundeswehr im Innern für den polizeilichen Einsatz überhaupt nicht gebraucht werde. Die Aufgabentrennung von Polizei und Bundeswehr habe sich bewährt. Es sei sinnvoller, auf die Kräfte zu vertrauen und die Polizei notfalls besser auszurüsten, als neue Einsatzfelder für die Bundeswehr zu suchen. Die Kompetenzen für eine Amtshilfe durch die Truppe seien klar; darüber hinausgehende Aufträge mit militärischen Kampfmitteln verstießen gegen die Verfassung.
Aus Sicht der Fraktion Die Linke gibt es für die grundsätzliche Trennung von Polizei und Bundeswehr historische, politische und sachliche Gründe. Daran könne auch eine abstrakte oder konkrete Terrorgefahr nichts ändern. Einsätze wie die von Tornados bei den Protesten gegen den G-8-Gipfel von Heiligendamm seien illegal. Dadurch werde versucht, die Öffentlichkeit an „Olivgrün in der Innenpolitik” zu gewöhnen. Auch ein Einsatz der Bundeswehr bei großen Unglücksfällen und Naturkatastrophen unterliege den engen Regelungen in der Verfassung zur Amtshilfe. Alles andere verbiete die Verfassung.
Soldaten seien nicht dazu ausgebildet, in die Grundrechte der Bürgerinnen und Bürger einzugreifen, betonen die Grünen, die den Einsatz der Bundeswehr im Innern grundsätzlich ablehnen. Amtshilfe sei nur in sehr begrenzten Ausnahmefällen denkbar, etwa im Katastrophenfall. Mit dem Einsatz von Spähpanzern beim G-8-Gipfel habe die Bundesregierung einen schleichenden Verfassungsbruch betrieben. Sie begrüßen das Verfassungsgerichtsurteil, wonach der Abschuss eines entführten Flugzeuges verboten ist, wenn unschuldige Menschen an Bord gefährdet werden.
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Erschienen am 18. Juni 2008