Inneres. Weitgehend einig sind Experten und Sachverständige hinsichtlich des Reformbedarfes des Öffentlichen Dienstes und des Beamtenrechts. Dies wurde auf einer öffentlichen Anhörung des Innenausschusses am 1. März deutlich.
Unterschiedliche Auffassungen hingegen gab es in den Fragen der konkreten Ausgestaltung der Reform. Im Einzelnen diskutierten die Experten und Sachverständigen die Aufgaben des Öffentlichen Dienstes und personalrechtliche Konsequenzen, Bezahlungs- und Kompetenzfragen sowie die Stellung des Öffentlichen Dienstes im europäischen Vergleich.
Für Professor Ulrich Battis von der Humboldt-Universität Berlin ist die Existenz eines effizienten bürgerorientierten Öffentlichen Dienstes eine notwendige und unverzichtbare Bedingung für eine funktionierende marktwirtschaftliche Ordnung. Internationale Studien hätten gezeigt, dass das öffentliche Amt und das auf das Gemeinwohl ausgerichtete "Amtsethos" eine Renaissance erlebten.
Davon sei im Bericht der von der nordrhein-westfälischen Landesregierung eingesetzten Kommission "Zukunft des öffentlichen Dienstes", der sogenannten "Bull-Kommission", jedoch nichts zu spüren. Ausgerechnet das deutsche Arbeitsrecht und dann noch in seiner starrsten Form, nämlich der des Bundesangestelltentarifs (BAT), zum Motor der Modernisierung des Öffentlichen Dienstes zu propagieren, sei realitätsfern, so Battis.
Der Kommissionsvorsitzende, Professor Hans Peter Bull von der Universität Hamburg, verteidigte die in der Studie ausgewiesenen Ergebnisse. Es habe sich gezeigt, dass das Berufsbeamtentum keine Anpassung an gesellschaftliche Veränderungen erlaube.
Die rechtliche Bevorzugung des Beamten vor dem Angestellten sei falsch und führe zu einer "Zwei-Klassen-Gesellschaft" im Öffentlichen Dienst. Für eine leis- tungsfähige Verwaltung sei nicht die formale Trägerschaft entscheidend, sondern die Art der Erfüllung ihrer Aufgaben. Das geltende Dienstrecht, so Bull, sei nicht zukunftsfähig.
Aus der Sicht des Bundesvorsitzenden des Deutschen Beamtenbundes, Peter Heesen, hätten falsche politische Entscheidungen und übersteigerte Privatisierungstendenzen den Öffentlichen Dienst in Misskredit gebracht. Die Bundesrepublik Deutschland brauche Verwaltungen, die überall gleich gut und verlässlich arbeiteten. Dies gewährleiste unter anderem das Berufsbeamtentum. Außerdem sei es nötig, trotz Haushaltsproblemen in die Qualität des Öffentlichen Dienstes zu investieren.