Inneres. Der Bundestag hat am 4. März mit den Stimmen von SPD, CDU/CSU und Bündnis 90/Die Grünen der Errichtung eines Bundesamtes für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe zugestimmt. Dem Bundesamt sollen die Aufgaben und Zuständigkeiten des Bundes nach dem Zivilschutzgesetz übertragen werden. Er folgte damit einer Beschlussempfehlung des Innenausschusses ( 15/2608) zu einem entsprechenden Gesetzentwurf der Bundesregierung ( 15/2286).
Die Koalitionsfraktionen verwiesen insbesondere auf den 11. September 2001 sowie die Naturkatastrophen aus dem Jahre 2002. Diese hätten zu einer Neubewertung von Gefahren und Risiken und des Zivil- und Katastrophenschutzes geführt.
Mit dem neuen Bundesamt würden organisatorisch-strukturelle Konsequenzen aus der von Bund und Ländern gemeinsam verabredeten "Neuen Strategie zum Schutz der Bevölkerung" gezogen. Die neue Rahmenkonzeption ziele vor allem auf mehr Koordination und mehr Kooperation im Sinne einer engen Verzahnung der Hilfspotenziale des Bundes und der Länder. Sie werde dazu führen, dass sich die Kooperation in der Planung im Ernstfall verbessere.
Die Fraktion der CDU/CSU unterstützt die Zielsetzung des Gesetzentwurfs. Mit dem vorgelegten Konzept werde die fachliche Arbeit im Bereich des Zivil - und Katastrophenschutzes verbessert. Die Schnittstellenproblematik werde deutlich reduziert. Eine weitergehende Verfassungsdebatte werde dadurch jedoch nicht entbehrlich.
Die Fraktion der FDP erkennt an, dass eine Neubewertung des Zivil - und Katastrophenschutzes erfolgt sei und mehr für Prävention und Ausbildung getan werden müsse. Sie sieht jedoch den Nachweis für die Erforderlichkeit der Errichtung eines neues Amtes als nicht erbracht an. Das neue Amt erhalte keine neuen Kompetenzen und könne in Gefahrensituationen nicht anders handeln als dies bisher schon möglich sei.
Das neue Amt hat zur Aufgabe, die Planung und Vorbereitung der Zusammenarbeit von Bund und Ländern bei Gefahren vorzunehmen. Es hat sich außerdem um die planerische Vorsorge zum Schutz der Bevölkerung vor allem um die Weiterentwicklung auf dem Gebiet der Zivilschutztechnik zu kümmern.
Nicht einigen konnte sich der Innenausschuss über einen Änderungsantrag der Koalition aus SPD und Bündnis 90/Die Grünen. Vor allem die CDU/CSU lehnte es ab, eine "besoldungsrechtliche Einzelfallregelung" zu befürworten. Der Antrag regele die einmalige Einrichtung einer B 4-Stelle für den Vizepräsidenten - entgegen dem Regelfall, während für alle Amtsnachfolger auf dieser Position wieder nach der normalerweise vorgesehenen Besoldungsgruppe einer B 3-Stelle eingestuft würden. Ein weiterer Grund für die Ablehnung sei, dass Fachkompetenz bei der Stellenbesetzung nicht oberste Priorität gehabt habe. Auch die FDP lehnte den Änderungsantrag ab.