Verteidigung. Beamten, Angestellten, Arbeitern und Soldaten, die unter Beibehaltung ihres Dienst- oder Arbeitsverhältnisses zum Bund in privaten Wirtschaftsunternehmen eingesetzt werden, soll es erlaubt werden, ein doppeltes Wahlrecht auszuüben, um einen Verlust an Beteiligungsrechten zu vermeiden. Dies gilt entsprechend für das Wahlrecht zur Schwerbehindertenvertretung. Die Bundesregierung hat dazu einen Gesetzentwurf ( 15/2944) vorgelegt.
Das Verteidigungsministerium rechnet damit, dass in sieben Kooperationsvorhaben mit der Privatwirtschaft rund 17.400 Menschen eingesetzt würden. Es sei das erklärte Ziel der Bundesregierung, neue Strukturen der Bundeswehr zu schaffen, ohne dass dies zu sozialen Härten führe.
Es sei darauf zu achten, dass diese Umwandlung möglichst ohne Rechtsverlust für die Betroffenen und nach Möglichkeit mit ihrer Zustimmung realisiert werden könne. Dazu gehöre auch, die gesetzlichen Beteiligungsrechte nicht durch die Zusammenarbeit mit Wirtschaftsunternehmen zu unterlaufen oder zu schmälern. bob