Wirtschaft und Arbeit. Der Bundesverband der Deutschen Industrie (BDI) und die Rheinmetall AG sprechen sich gegen einen Genehmigungsvorbehalt auch für den anteiligen Kauf von Unternehmen der wehr- und verschlüsselungstechnischen Industrie durch ausländische Käufer aus. Dies geht aus den schriftlichen Stellungnahmen zur öffentlichen Aushörung des Ausschusses für Wirtschaft und Arbeit hervor, der sich am 26. April mit einem Entwurf der Bundesregierung zur Änderung des Außenwirtschaftsgesetzes und der Außenwirtschaftsverordnung ( 15/2537) befasste.
Die Rheinmetall AG schreibt, eine generelle Genehmigungspflicht für ausländischen Anteilserwerb an deutschen Rüstungsunternehmen sei nicht geeignet, die Rolle Deutschlands als aktiver Partner beim Aufbau der europäischen Sicherheits- und Verteidigungspolitik zu fördern. Sie würde unternehmensinterne Umstrukturierungen transnationaler Unternehmen mit deutscher Beteiligung erschweren. So wären davon auch deutsche Produktionsstandorte, die im Besitz ausländischer Unternehmen sind, betroffen. Um die wehrtechnischen Kernfähigkeiten Deutschlands zu sichern, sei eine solche Genehmigungspflicht nicht erforderlich. Das Ziel der Regierung, die Verfügungsgewalt über die Kernfähigkeiten der deutschen Rüstungswirtschaft zu sichern, lasse sich durch das weniger einschneidende Mittel der Einführung einer Meldepflicht mit Versagungsmöglichkeit durch die Bundesregierung ebenfalls erreichen. Auch würde eine generelle Genehmigungspflicht das Interesse und Engagement von Investoren bei deutschen Rüstungsfirmen reduzieren.
Der BDI weist darauf hin, dass die Wirtschaft im Vorfeld Alternativvorschläge gemacht habe, die vom Bundeswirtschaftsministerium abgelehnt worden seien. So wäre es denkbar, heißt es in der Stellungnahme, im Sinne einer Selbstverpflichtung die Bundesregierung vor Anteilsverkäufen zu informieren. Zur Erfassung der von diesem freiwilligen Meldeverfahren betroffenen Unternehmen könnte gemeinsam mit der Wirtschaft eine Liste erarbeitet werden. Sollte die Regierung in einem konkreten Fall Bedenken gegen eine gemeldete ausländische Erwerbsabsicht haben, könnte sie Gespräche mit dem betroffenen Unternehmen aufnehmen, um zu einer einvernehmlichen Lösung zu gelangen.
Auch Professor Hans-Michael Wolffgang (Universität Münster) hält die Anordnung einer Genehmigungspflicht für nicht erforderlich. Das Ziel der Sicherheitsvorsorge könne durch eine Meldepflicht erreicht werden. Dagegen begrüßt die IG Metall die geplante Gesetzesänderung. Sie trüge dazu bei, die Kernkompetenzen der wehrtechnischen Unternehmen zu sichern und gäbe der Regierung ein Instrument in die Hand, um die Sicherheitsvorsorge für die Bevölkerung zu gewährleisten. Vergleichbare Staaten hätten seit langem solche gesetzlichen Regelungen getroffen. vom