Finanzen. Unterschiedlich bewerten Experten die Absicht der Bundesregierung, eine Sondersteuer auf alkoholische Süßgetränke, so genannte Alkopops, einzuführen. Dies wurde anlässlich einer öffentlichen Anhörung des Finanzausschusses am 28. April deutlich. Der Gesetzentwurf der Regierung zur Verbesserung des Schutzes junger Menschen vor Gefahren des Alkohol- und Tabakkonsums ( 15/2587) sieht vor, Alkopops durch zusätzliche Besteuerung so zu verteuern, dass sie von jungen Menschen nicht mehr gekauft würden. Dies unterstütze das schon vorhandene Abgabeverbot von Alkopops an Kinder und Jugendliche. Ebenfalls diskutiert wurden Anträge der CDU/CSU-Fraktion ( 15/2646) sowie der FDP-Fraktion ( 15/2619), die durch eine bessere Alkoholprävention den Missbrauch von Alkopops verhindern sollen.
Die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung hält eine Sondersteuer auf Alkopops für "besonders geeignet", um zusammen mit einer verstärkten Aufklärung und Prävention den Alkoholmissbrauch bei Kindern und Jugendlichen zu bekämpfen. Auch die Deutsche Hauptstelle für Suchtfragen sprach sich für die Steuer aus. Alkopops würden extra für junge Menschen kreiert, um durch den süßlichen Geschmack, die eigentlich vorhandene Abneigung gegen Alkohol zu überwinden. Seit Markteinführung der Alkopops sei es zu einem drastischen Anstieg des Alkoholkonsums bei Jugendlichen gekommen.
Laut Professor Wolfgang Settertobullte von der Universität Bielefeld konsumierten bei den unter 15-Jährigen 25 Prozent der Mädchen und 37 Prozent der Jungen regelmäßig Alkohol. Dabei spielen alkoholische Mixgetränke eine erhebliche Rolle. Für den Hauptverband des Deutschen Einzelhandels ist die Steuer ein falsches Instrument. Auch der Bund der Steuerzahler sieht darin den falschen Weg. Die Steuer führe lediglich zu Substitutionseffekten. Jugendliche würden dann auf andere, billigere Alkoholvarianten ausweichen. Eine Sondersteuer, ausschließlich auf Produkte, die auf Branntweinbasis hergestellt werden, ist aus Sicht des Verbandes der Klein- und Obstbrenner wie auch der Bacardi GmbH nicht zielführend. hau