Recht. Durch Änderung der Bundesnotarordnung soll es künftig möglich sein, im badischen Landesteil von Baden-Württemberg Notare zur hauptberuflichen Amtsausübung zu bestellen und so das Angebot für eine optimale Versorgung der Bevölkerung mit notariellen Dienstleistungen zu ergänzen. Im Bundesratsgesetzentwurf ( 15/3147) heißt es, trotz des Engagements der Notare im Landesdienst herrsche ein Mangel an Notaren im badischen Rechtsgebiet und zwinge Rechtsuchende zum Ausweichen in angrenzende Bundesländer. Die Funktionsfähigkeit der Justiz soll nun durch eine grundlegende Bündelung und Verschlankung der Struktur sichergestellt werden. Die Bundesregierung hat erklärt, sie unterstütze die Zielsetzung. Sie eröffne eine Annäherung an die Rechtslage im Bundesgebiet und ermögliche die schrittweise Umstellung auf das hauptberufliche Notariat. bob