Petitionen. Für einen leichteren Zugang zu einem innerhalb einer militärischen US-Einrichtung in Rheinland-Pfalz gelegenen Grundstück hat sich der Petitionsausschuss eingesetzt. Deshalb beschloss er am 8. September, die zugrundliegende Eingabe dem Bundesministerium der Finanzen "zur Erwägung" zu überweisen.
Der Kauf des Anwesens ist nach Angaben der Petenten im Sommer 2001 nach vorheriger Prüfung der Zugangsbedingungen und Gepflogenheiten auf dem US-Stützpunkt erfolgt. Seit dem 11. September 2001 seien jedoch für die deutschen Anwohner des Gebietes die Zugangsbedingungen verschärft worden. Selbst nahen Verwandten werde der Zugang erschwert, für den Zutritt notwendige Ausweise würden nur unter strengsten Prüfungen erteilt.
Für das auf dem Anwesen gelegene IT-Unternehmen bedeute dies, dass bei Einstellungsgesprächen die Bewerber ihr Vorstrafenregister vorlegen müssten oder es könne nur ein Arbeitsvertrag unter Vorbehalt ausgestellt werden, bis das Ergebnis der Sicherheitsprüfungen durch die amerikanischen Behörden vorliege. Ein neues Sicherheitssystem verlange auch die Erfassung und Hinterlegung von Fingerabdrücken für die Datenbank der US-Streitkräfte und neue elektronische Ausweise, was nach deutschem Recht aus Datenschutzgründen nicht erlaubt sei. Das Problem könne leicht gelöst werden, indem die in der militärischen Einrichtung gelegenen Häuser durch Umlegung der Zaunanlage ausgegliedert würden, heißt es in der Petition. Dieser Vorschlag stehe jedoch nicht im Einklang mit Plänen der amerikanischen Streitkräfte, die neue Straßen auch in unmittelbarer Nähe der beiden Grundstücke planten. Auch die Bundesregierung vertritt die Ansicht, dass die Abtrennung mit "vertretbarem Aufwand" nicht möglich ist.
Die durch den Petitionsausschuss eingeleitete parlamentarische Prüfung ergab weiterhin, dass nach dem 11. September für alle Besucher, die Zugangsberechtigung auf Dauer erhalten wollten, die Angaben personenbezogener Daten (zum Beispiel Vorstrafen, Wohnsitze der letzten zehn Jahre) sowie die Anfertigung von Fingerabdrücken zur Aufnahme in einen Kasernenausweis verlangt würden.
Die Antragsteller müssten sich außerdem auf Vordrucken mit der Akteneinsicht durch US-Behörden, der Übermittlung aller bei deutschen Sicherheits- und Polizeibehörden über sie gespeicherten Daten an die Abteilung für Spionageabwehr der US-Streitkräfte sowie der Weitergabe dieser Daten an das US-Verteidigungsministerium und der Verwendung außerhalb des Verteidigungsministeriums einverstanden erklären. Für Tagesbesucher bestehe allerdings die Möglichkeit, an der Wache den Personalausweis zu hinterlegen und sich dann dort abholen zu lassen.
Vor diesem Hintergrund habe die Bundesregierung erhebliche Vorbehalte aus datenschutzrechtlichen Bedenken gegen die amerikanischen Sicherheitsmaßnahmen. Deshalb habe das Auswärtige Amt die US-Botschaft im Dezember 2003 in einer Verbalnote gebeten, Personen, die nicht Mitglieder der US-Streitkräfte oder ihre zivilen Angestellten sind, von den Sicherheitsmaßnahmen auszunehmen.
Der Petitionsausschuss unterstützt ausdrücklich die Bemühungen der Bundesregierung, den Zugang zu den innerhalb des militärischen Geländes gelegenen Privathäusern zu vereinfachen. Er hält jedoch das Anliegen der Petition, den Zugang in Überstimmung mit der deutschen Rechtslage zu gewährleisten, für berechtigt - ohne dabei die grundsätzliche Notwendigkeit von Sicherheitsvorkehrungen in Frage zu stellen. mik