Mindestens "ein WM-Spiel live im Stadion erleben" wollen nach Aussage von Körting etwa elf Millionen Fußballbegeisterte. Berlins Innensenator bezog sich auf Hochrechnungen zu den Besucherzahlen der Fußball-Weltmeisterschaft 2006, um die Dimension der Vorkehrungen für "heitere Spiele" zur Betreuung und Sicherheit der Gäste in den Veranstaltungsorten deutlich zu machen.
Einig waren sich die Vertreter von Bund und Ländern auch hinsichlich der Problematik so genannter "Public Viewings", bei denen zigtausend Zuschauer die Spiele auf Großleinwänden außerhalb der Stadien verfolgen. Schäuble korrigierte dabei die frühere Zahl angemeldeter Public Viewings von bisher 200 auf etwa 300 deutschlandweit. Im Gegensatz zu den Stadien sei die Sicherung von Public Viewings in der Verantwortung von Kommunen ohne zusätzliche Sicherungskräfte problematisch. Etwas klarer sei die Situation der Stadien mit einer Vielzahl von Kontrollmöglichkeiten, mit räumlicher Begrenzung und rund 250.000 sicherheitsüberprüften Personen.
Neben Verkehrsführung, Betreuung, Unterbringung und Transport von Besuchern, Nationalmannschaften, Betreuern, Berichterstattern, Hilfsorganisationen, Fans und der Vorkehrungen gegen Hooligans, die die Verantwortlichen während der zweijährigen Planungsphase beschäftigten, führten die anwesenden Innenminister spezielle Probleme für ihre Länder an. So schilderte Bouffier die Situation Frankfurts als Drehscheibe für den Großteil ausländischer WM-Besucher, die über den dortigen Flughafen einreisen. Für Frankfurt gelte es, knapp eine Million ausländische Besucher über das normale Passagieraufkommen hinaus zielgerichtet in alle Regionen zu lenken. Berlin muss laut Körting dagegen wegen der sechs Spiele im Olympiastadion mit knapp vier Millionen Besuchern rechnen. Zusätzlich sei mit einer höheren Anzahl an Staatsbesuchen, zahlreichen Parallelveranstaltungen und wegen der bereits fest gebuchten Public Viewings auch mit erheblichen Verkehrsproblemen zu rechnen. Hinzu komme die übliche Zahl an Großereignissen in der Hauptstadt. Der Vertreter Nordrhein-Westfalens hob hervor, dass die von seinen Vorrednern geschilderten Aufgaben in NRW mit 16 WM-Begegnungen an drei Spielorten ("ein Viertel der WM") zu bewältigen seien.
In der anschließenden Diskussion mit den Ausschussmitgliedern wurden die Einzelaspekte überschattet von den Konsequenzen aus der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zum Luftsicherheitsgesetz. Der Bundesinnenminister verwies darauf, man müsse nun ausloten, was im Rahmen der Gesetzgebung möglich sei. Unabhängig davon, was man im Interesse der Sicherheit aus innenpolitischer Sicht für erstrebenswert halte, liege die Entscheidung dazu beim Verteidigungsminister.