Recht. Deutsche Opfer von Gewalttaten im Ausland sollen Anspruch auf Entschädigung erhalten. Die derzeitig Gesetzesregelung bedarf laut einem Antrag der FDP "dringend" einer Änderung ( 16/585). Das Gesetz über die Entschädigung für Opfer von Gewalttaten müsse so geändert werden, dass auch Deutsche, EU-Bürger und Ausländer, die einen gesicherten Aufenthaltstitel haben, eine Entschädigung erhalten, wenn sie Opfer einer solchen Gewalttat im Ausland werden. Der Anspruch soll grundsätzlich denselben Umfang haben, wie bei den bisher geregelten Fällen für inländische Straftaten. Die Liberalen betonen, "auf keinen Fall" dürften bei Terroranschlägen die Opfer vergessen werden. Es sei Aufgabe Deutschlands, diesen Opfern entsprechende Hilfe und Unterstützung zu gewähren. Der Hinweis auf bestehende Hilfsfonds (etwa Härteleistungen für Opfer terroristischer Straftaten und für Opfer rechtsextremistischer Übergriffe) reiche nicht aus. Die Opfer bräuchten einen gesetzlich einklagbaren Rechtsanspruch. Auch sei zu prüfen, wie Opfer von Terroranschlägen besser unterstützt werden können, wenn sie rechtliche Ansprüche im Ausland verfolgen. Hier seien die Regierung selbst oder deutsche Botschaften gefragt.