Recht. Die Gesetzgebungskompetenz für den Strafvollzug soll beim Bund verbleiben. Das Parlament soll sich für dieses Ziel einsetzen, fordern Bündnis 90/Die Grünen in einem Antrag (16/653). Sie verweisen dabei auf eine im Koalitionsvertrag von CDU/CSU und SPD vorgesehene Verlagerung der Gesetzgebungskompetenz auf die Länder. Mit einer derartigen Verlagerung der Zuständigkeit drohten die Ziele des Strafvollzugsgesetzes "endgültig zu Makulatur zu werden". Bis heute sei es nicht gelungen, die Mindeststandards des Gesetzes in der Vollzugspraxis auch nur annähernd durchzusetzen. Deshalb mahne das Bundesverfassungsgericht seit vielen Jahren Verbesserungen im Strafvollzug an. Die Übertragung in die Länderkompetenz werde zu einem Sparwettbewerb auf Kosten der Resozialisierungschancen der Strafgefangenen und der inneren Sicherheit führen. Es drohe der Verlust einheitlicher Standards, einer einheitlichen Rechtsprechung und eines hinreichenden Rechtsschutzes für Gefangene, so die Bündnisgrünen.