Recht. Journalisten sollen künftig nicht rechtswidrig handeln, wenn sie in Ausübung des Berufes zur Verletzung des Dienstgeheimnisses anstiften oder Beihilfe leisten. Das wollen Bündnis 90/Die Grünen mit einem Gesetzentwurf zu Änderungen im Strafgesetzbuch erreichen ( 16/576). Damit soll der durch das Zeugnisverweigerungsrecht bezweckte Schutz von Pressefreiheit, Quellen und Informanten gewährleistet werden. Durchsuchungen und Beschlagnahmen in Wohnungen von Medienangehörigen oder Redaktions- und Produktionsräumen beeinträchtigten die Pressefreiheit wegen ihrer einschüchternden Wirkung. Zudem werde das Zeugnisverweigerungsrecht unterlaufen, wenn sich Behörden auf solche Weise Einblick in Wissen und Unterlagen der Betroffenen verschafften. Auch könnten Bevölkerung und potentielle Informanten nicht mehr sicher sein, dass die unter Umständen auch strafbare Informationsweitergabe vertraulich bleibe. Tatsächlich dienten Durchsuchungen bei Journalisten vor allem dazu, ein Leck in der Behörde den Informanten ausfindig zu machen. Die Beschlagnahme so gefundenen Materials dürfe daher nur richterlich angeordnet werden. Dies müsse schriftlich und "qualifiziert" begründet erfolgen.