Ernährung und Landwirtschaft. Der Mindestpreis für Zuckerrüben wird nach einem Beschluss des EU-Agrarrates über die Reform der Zuckermarktordnung ab diesem Jahr in vier Schritten um 39 Prozent gesenkt. Als teilweiser Ausgleich sind Maßnahmen zur Einkommensstützung für die Zuckerrübenerzeuger vorgesehen. Die Stützung wird in die Betriebsprämienregelung sowie in eine Verordnung über Direktzahlungen und Stützungsregeln einbezogen, deren Novellierung CDU/CSU und SPD aus diesem Anlass vorschlagen.
In ihrem Gesetzentwurf ( 16/644), den der Bundestag am 16. Februar zur Beratung an den Landwirtschaftsausschuss überwiesen hat, heißt es, die Mitgliedstaaten hätten bis zum 30. April Zeit, die Vorgaben aus der Zuckermarktreform vom November 2005 umzusetzen. Anstelle eines Garantiepreises erhielten die Inhaber von Zuckerbaubetrieben künftig Prämien auf die Anbauflächen. Das bestehende Betriebsprämiendurchführungsgesetz wende seit letztem Jahr ein Kombinationsmodell an. Danach hat der Besitzer eines Betriebes Anspruch auf Zahlungen, die zum einen auf der Grundlage des Umfangs der bewirtschafteten und begünstigungsfähigen Flächen, zum anderen anhand der gewährten Direktzahlungen in einem "überwiegend historischen" Bezugszeitraum ermittelt worden sind. Die sich daraus ergebenden, zunächst unterschiedlich hohen Zahlungsansprüche sollen im Zeitablauf zu einem regional einheitlichen hohen Durchschnittswert angeglichen werden.