Ernährung und Landwirtschaft. Mit Ausnahme der Linksfraktion haben am 16. Februar alle Fraktionen im Bundestag der dritten Änderung des Gentechnikgesetzes ( 16/430) zugestimmt. Sie folgten in ihrem Votum einer Empfehlung des Ernährungsausschusses ( 16/628). Das Gesetz enthält Vorschriften zum Monitoring gentechnisch veränderter Organismen (GVOs) sowie eine zwingende Kennzeichnung auf allen Stufen des Inverkehrbringens.
Einblick soll die Öffentlichkeit nicht nur in die Standorte der Freisetzungen von GVOs erhalten, sondern auch in die Standortauswahl beim Anbau solcher gentechnischer veränderter Pflanzen, wenn diese als Produkte zugelassen sind. Die Koalitionsfraktionen erläuterten bei den Ausschussberatungen tags zuvor, dass mit der Novelle die EU-Freisetzungsrichtlinie vollständig umgesetzt werde. Die Informationspflichten gegenüber der Öffentlichkeit seien in diesem Gesetz "identisch" mit dem Gesetzentwurf der vergangenen Legislaturperiode. Sie stellten einen zweiten Gesetzentwurf mit Regelungen zur guten fachlichen Praxis und zu Haftungsfragen in Aussicht. Der von ihr eingebrachte Änderungsantrag ( 16/694) wurde gebilligt. Mit ihm entfällt der "Ermessensspielraum" für Behörden bei der Unterrichtung der Öffentlichkeit. Zur Begründung heißt es, damit sei sichergestellt, dass der Öffentlichkeit keine Informationen vorenthalten würden.
Die Liberalen begrüßten die Novellierung des Gentechnikrechts. Das bislang geltende Recht sei nicht verständlich gewesen und sollte durch ein "besser verstehbares Gesetz" ersetzt werden. Die Linke begründete ihre ablehnende Haltung damit, dass in der Neufassung die Interessen der Industrie und der Anbauer besser geschützt seien als die der Verbraucher. Hiermit sieht sie die Wahlfreiheit untergraben. Bündnis 90/Die Grünen begrüßten, dass der ursprünglich noch von der rot-grünen Bundesregierung eingebrachte Gesetzentwurf beibehalten worden sei. Sie äußerten jedoch die Hoffnung, dass auf den bereits angekündigten weiteren Gesetzentwurf mit geänderten Haftungsregelungen verzichtet werde.
Ohne Zustimmung blieb im Bundestag ein Entschließungsantrag der Liberalen ( 16/695) zur Neufassung des Gentechnikgesetzes. Darin hatte die Fraktion gefordert, einen Teil des Standortregisters dahingehend zu ändern, dass Angaben der Landwirte zur genauen Lage der Anbaufläche und deren Größe im öffentlichen Teil des Standortregisters "nicht für jedermann ohne weiteres zugänglich" sind.