Ernährung und Landwirtschaft. Der Bundestag hat am 16. Februar die Reform hufbeschlagrechtlicher Regelungen ( 16/29) in geänderter Form beschlossen. Sie sieht eine gemeinsame Ausbildung für Hufschmiede und Huforthopäden vor. Die Details für die Qualifizierung soll das Bundesernährungsministerium in einer Verordnung näher bestimmen. Fraktionsübergreifend herrschte Einvernehmen darüber, dass die Barhufpflege gleichwertig neben die Anbringung von Hufeisen zu stellen und deshalb eine umfassende Vermittlung von Fertigkeiten und Kenntnissen erforderlich seien. Im Ausschuss hatte die Koalition am Vortag erklärt, das Gesetz komme aufgrund der von ihr angeregten Änderungen beiden Berufsgruppen entgegen. Auch Vorschläge des Bundesrates seien berücksichtigt worden. Dem diene auch die Verschiebung des Inkrafttretens um ein Jahr. Auch die FDP zeigte sich mit der geänderten Vorlage zufrieden, die dem "ganzheitlichen Ansatz" beider hufbearbeitender Schulen entspreche. Die Linksfraktion begründete ihre Ablehnung damit, dass die alternative Hufbearbeitung zu wenig berücksichtigt worden sei. Sie sieht im Gesetz einen Verstoß gegen den grundgesetzlichen Anspruch auf Berufswahlfreiheit. Im Änderungsantrag ( 16/701), der keine Mehrheit fand, trat die Linke dafür ein, die Berufsbilder aus dem Gesetz herauszunehmen und den Beruf des Barhufpflegers zu erhalten. Auch die Bündnisgrünen äußerten sich kritisch. Die Hufbearbeitungsausbildung aufzuteilen in eine erste Stufe für die reine Barhufbehandlung und eine zweite Ausbildungsstufe mit Hufbeschlag wäre für sie der richtige Weg. Ein entsprechender Änderungsantrag der Fraktion ( 16/702) für eine zweistufige Ausbildung wurde vom Bundestag jedoch abgelehnt.