Ernährung und Landwirtschaft. CDU/CSU und SPD wollen das Pflanzenschutzgesetz ändern. In ihrem Gesetzentwurf ( 16/645) geht es um eine Neuregelung für den Import von Pflanzenschutzmitteln aus anderen EU-Staaten. Der Bundestag überwies ihn am 16. Februar zur Beratung an den Agrarausschuss.
Bei den so genannten parallel importierten Pflanzenschutzmitteln kann den Fraktionen zufolge auf ein erneutes Zulassungsverfahren verzichtet werden, wenn diese mit deutschen Präparaten wirkstoffgleich sind. An die Stelle eines erneuten Zulassungsverfahrens tritt dann ein Prozedere, bei dem vor der ersten Einfuhr eines Präparates überprüft wird, ob etwa ein Herbizid mit einem in Deutschland zugelassenen Pflanzenschutzmittel übereinstimmt. Eine reine Anzeigepflicht halten die Fraktionen nicht für sinnvoll. Über die Genehmigung eines ausländischen Mittels hierzulande soll das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit entscheiden, das auch für die Zulassung von Pflanzenschutzmitteln von deutschen Unternehmen zuständig ist. Das Gesetz regelt zudem die Pflichten des Importeurs, wie lange die Genehmigung gültig ist und wann sie widerrufen werden kann.
Für die bei der Überprüfung der Präparate anfallenden Personal- und Sachkosten soll eine Gebühr erhoben werden. Schätzungen des Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit zufolge werden sich die Gebühren für die Importeure von wirkstoffgleichen Pflanzenschutzmitteln zwischen 150 und 600 Euro bewegen.