Finanzen. Die Bundesregierung will die Höchstbeträge beim Gemeindeanteil an der Einkommensteuer in Ost- und Westdeutschland vereinheitlichen. Dazu hat sie einen Entwurf zur Änderung des Gemeindefinanzreformgesetzes ( 16/635) vorgelegt, den der Bundestag am 16. Februar zur Beratung an den Finanzausschuss überwiesen hat. Während diese Höchstbeträge in den alten Ländern bei 30.000 Euro (Alleinstehende) und 60.000 Euro (zusammen veranlagte Ehegatten) bleiben sollen, sollen sie in den neuen Ländern auf dieses Niveau angehoben werden. Seit 2003 betrugen sie in Ostdeutschland 25.000 Euro für Alleinstehende und 50.000 Euro für zusammen veranlagte Ehegatten.
Wie es im Gesetzentwurf heißt, erhalten die Gemeinden 15 Prozent des Aufkommens der Lohn- und veranlagten Einkommensteuer sowie zwölf Prozent des Aufkommens aus dem Zinsabschlag. In diesem Jahr werde das Aufkommen laut Steuerschätzung bei 20,25 Milliarden Euro liegen. Der Gemeindeanteil an der Einkommensteuer wird nach Regierungsangaben von jedem Land nach einem Verteilungsmaßstab auf die einzelnen Gemeinden seines Gebietes aufgeteilt. Die sich daraus ergebende Schlüsselzahl beruht auf dem Anteil der Einkommensteuerzahlungen der Bürger in der betreffenden Gemeinde an den gesamten Einkommensteuerzahlungen der Bürger in diesem Land. Die Summe der Einkommensteuerzahlungen wird der jeweils aktuellsten Bundesstatistik über die Lohn- und Einkommensteuer entnommen. Bei der Ermittlung der Verteilungsschlüssel werden die Einkommensteuerbeträge berücksichtigt, die auf zu versteuernde Einkommen bis zu bestimmten Höchstbeträgen entfallen.Während die gesetzlich vorgeschriebene Lohn- und Einkommensteuerstatistik alle drei Jahre ermittelt und der Verteilungsschlüssel entsprechend aktualisiert wird, sind für die Überprüfung der Höchstbeträge Modellrechnungen erforderlich. Diese werden vom Statistischen Bundesamt zusammen mit den Statistischen Landesämtern erstellt. Mit der Umstellung des Verteilungsschlüssels auf die Ergebnisse der Lohn- und Einkommensteuerstatistik 2001 ist es nach Regierungsangaben erforderlich geworden, die Höchstbeträge in den neuen Ländern anzuheben, um den Reformzielen soweit wie möglich zu entsprechen.