Finanzen. Bis zum 30. Juni dieses Jahres sind aus dem Fonds für Wiedergutmachungsleistungen an jüdische Verfolgte rund 2,29 Milliarden Euro gezahlt worden. Dies geht aus dem Bericht der Bundesregierung über den Stand der Abwicklung des Fonds ( 16/2463) hervor. Der Fonds geht auf ein Abkommen zwischen dem Bundesfinanzministerium und der Jewish Claims Conference aus dem Jahr 1992 zurück. Die Mittel kommen jüdischen Verfolgten des NS-Regimes zugute, ihre Verteilung wurde der Jewish Claims Conference übertragen. Unterschieden wird zwischen Einmalbeihilfen, laufenden Leistungen, Überbrückungsleistungen und der Finanzierung von Einrichtungen. Einmalige Beihilfen sind in Höhe von bis zu 2.556 Euro im Einzelfall vorgesehen. Bis zur Jahresmitte sind dafür rund 541,17 Millionen Euro ausgezahlt worden, heißt es in dem Bericht. Die meisten Empfänger in Israel 211.688 Anträge seien positiv, 45.563 Anträge negativ beschieden worden. 5.592 Fälle seien noch nicht entschieden. Von den Empfängern der Auszahlungen seit 1992 leben den Angaben zufolge 117.866 in Israel, 67.334 in den USA und 21.496 in Deutschland. Die übrigen Empfänger verteilen sich auf 29 weitere Länder. Die meisten Betroffenen, nämlich 205.051, seien Flüchtlinge gewesen. 120 Empfänger waren laut Bericht in einem Konzentrationslager, 1.752 in einem Ghetto, 1.474 in einem Zwangsarbeitslager, 2.231 lebten in der Illegalität und 1.060 litten unter Freiheitsbeschränkungen. Unter den Empfängern seien 131.392 Frauen und 80.296 Männer. Die Regierung weist darauf hin, dass bereits von 1980 bis 1992 der Jewish Claims Conference umgerecht 250,69 Millionen Euro für die Gewährung von 98.061 Einmalbeihilfen zur Verfügung gestellt wurden. Darüber hinaus sind dem Bericht zufolge seit dem 1. August 1995 70.252 Beihilfen bewilligt worden. Von 131.106 Anträgen seien 24.638 abgelehnt und 21.895 noch nicht entschieden. Der Mittelabfluss beläuft sich nach Regierungsangaben hier auf rund 1,61 Milliarden Euro. Von den Empfängern lebten 37.685 in Israel, 19.160 in den USA und 3.416 in Kanada; die übrigen verteilten sich auf 42 weitere Länder. Dabei handele es sich um 38.630 Frauen und 31.622 Männer. 25.764 seien in einem Konzentrationslager, 32.914 in einem Ghetto und 14.785 Opfer sonstiger Verfolgung gewesen (einschließlich Doppelzählung bei mehreren Verfolgungsarten). Die Summe der gezahlten Überbrückungsleistungen gibt die Regierung mit rund 109.51 Millionen Euro an. Sie werden bis zum Beginn der Zahlung laufender Beihilfen einmalig in von Höhe von bis 5.113 Euro gewährt, so die Regierung. Bislang seien 33.071 Anträge auf Überbrückungsleistungen angenommen worden. 18.350 Empfänger befänden sich in Israel, 10.569 in den USA und 1.516 in Kanada. Die übrigen verteilten sich auf weitere 31 Länder. In 20.228 Fällen habe es sich um Frauen, in 12.843 Fällen um Männer gehandelt. 13.921 Opfer seien im Konzentrationslager, 16.593 in einem Ghetto und 4.082 Opfer sonstiger schwerer Verfolgungen gewesen (einschließlich Doppelzählungen). Schließlich sieht das Abkommen auch die Förderung von Alters- und Pflegeheimen für hilfebedürftige jüdische Verfolgte vor. Insgesamt seien bis zur Jahresmitte 151 Projekte mit rund 31,9 Millionen gefördert worden. Bereits von 1980 bis 1992 habe die Jewish Claims Conference rund 15,3 Millionen Euro für die Förderung von Institutionen für hilfsbedürftige betagte jüdische Verfolgte erhalten. Rund 20,3 Millionen Euro seien für Projekte in Israel ausgegeben worden. Die übrigen Mittel verteilten sich auf Argentinien, Australien, Belgien, Brasilien, Bulgarien, Frankreich, Großbritannien, Kanada, Niederlande, Polen, Rumänien, Russland, die Slowakei, Tschechien, die Ukraine, Ungarn, die USA und Weißrussland.