Finanzen. Die Bundesregierung soll nach dem Willen der Linksfraktion das Steuerrecht so reformieren, dass Deutsche unabhängig von ihrem Wohnsitz mit ihrem "Welteinkommen" in Deutschland unbeschränkt steuerpflichtig sind. Auch sollen Menschen mit dauerhaften Aufenthaltsgenehmigungen für die Bundesrepublik hier unbeschränkt steuerpflichtig sein, wie es in einem Antrag der Fraktion ( 16/2524) heißt. Dabei sollten die im Ausland gezahlten Steuern auf die Steuerlast angerechnet werden, sodass im Inland nur die entsprechende Differenz fällig wird. Die Abgeordneten begründen die Anknüpfung der unbeschränkten Steuerpflicht an die Staatsbürgerschaft damit, dass auch Personen, die ihren Wohnsitz ins Ausland verlegen, zuvor öffentlich finanzierte Infrastruktur für sich und teilweise ihre Kinder in Anspruch genommen hätten. Darüber hinaus komme die Bundesrepublik gegenüber im Ausland lebenden Deutschen in Notfällen wie Bürgerkriegen, Inhaftierungen, Entführungen oder ähnlichem einer Fürsorgepflicht nach. So könnten sich Auswanderer in den deutschen Botschaften vorsorglich als "Auslandsdeutsche" registrieren lassen. Auch träten prominente Auswanderer regelmäßig als Repräsentanten der Bundesrepublik auf, "nicht selten finanziert aus öffentlichen Geldern", wie die Fraktion betont. Die Abgeordneten nennen als Beispiel die Praxis des Bordpersonals deutscher Fluggesellschaften, das seinen Wohnsitz in die Vereinigten Arabischen Emirate oder die Schweiz gelegt habe, um den deutschen Fiskus zu umgehen. Allein diese Steuerflucht koste die öffentliche Hand jährlich 10 Millionen Euro. Die vorgeschlagene Regelung sei in den USA gängige Praxis und sollte übernommen werden, heißt es.