Verkehr und Bau. Bauprojekte sollen schneller genehmigt werden, wenn bereits erschlossenes Bauland genutzt wird. Die Bundesregierung hat dazu einen Gesetzentwurf vorgelegt ( 16/2496), der ein beschleunigtes Genehmigungsverfahren vorsieht. Demnach entfällt zukünftig die förmliche Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) für solche Bauvorhaben, die brachliegende Grundstücke wieder nutzbar machen. Dies soll vor allem einer "nachhaltigen Stadtentwicklung entgegenkommen". Nach Ansicht der Bundesregierung begünstigt das beschleunigte Verfahren Projekte, die der "Erhaltung, Erneuerung, Fortentwicklung und dem Umbau vorhandener Ortsteile dienen". Die Erschließung von neuem Bauland soll demgegenüber weniger attraktiv werden. Laut Gesetzentwurf können Projekte bis 20.000 Quadratmeter Grundfläche von der UVP freigestellt werden. Bei Bauvorhaben zwischen 20.000 und 70.000 Quadratmetern müsse erst eine Vorprüfung zu dem Ergebnis führen, dass keine umweltschädlichen Auswirkungen zu erwarten sind. Der Bundesregierung zufolge soll das Gesetz Investitionen in den Stadtzentren erleichtern und damit ein "zentrales Anliegen der Stadtentwicklung" aufgreifen.